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EMA: Gilenya bei kardiovaskulären Patienten (relativ) kontraindiziert

Freitag, 20. April 2012

London – Patienten mit kardio- oder zerebrovaskulären Erkrankungen in der Anamnese sollten nicht mehr mit Gilenya (Fingolimod) behandelt werden, rät die Europäische Arzneimittelagentur EMA nach einer Sicherheitsprüfung des ersten oralen Multiple-Sklerose-Medikaments. Kontraindiziert ist das Mittel auch bei der gleichzeitigen Einnahme von anderen Medikamenten, die die Herzfrequenz verlangsamen. Die EMA bindet die Verordnung an erweiterte kardiale Voruntersuchungen.

Anlass der Sicherheitsprüfung war der Tod einer 59 Jahre alten Frau, die innerhalb von 24 Stunden nach der ersten Einnahme von Fingolimod gestorben war. Die Patientin war aufgrund von Hypertonie mit Metoprolol und Amlodipin behandelt worden. Der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) hat daraufhin die Daten der klinischen Studien (in denen es keine derartigen Zwischenfälle gegeben hatte) und UAW-Berichte nach der Zulassung im März 2011 ausgewertet.

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Dabei wurden 15 plötzliche oder ungeklärte Todesfälle ermittelt. Keiner dieser Fälle konnte schlüssig auf die Einnahme von Fingolimod zurückgeführt werden, berichtet die EMA. Die meisten Patienten hatten jedoch Herz-Kreislauf-Erkrankungen in der Vorgeschichte und/oder sie nahmen Medikamente ein, die zu einer Bradykardie führen können.

Dass Fingolimod zu Beginn der Therapie die Herzfrequenz verlangsamen kann, war bekannt. Die Bradykardie ist vermutlich Folge einer Verzögerung der atrioventrikulären Überleitung. Dies bedingt das Risiko eines AV-Blocks, der möglicherweise die Todesfälle begünstigt hat. Schon im Januar verfügte die EMA über einen Rote-Hand-Brief, demzufolge alle Patienten nach der Einnahme der ersten Dosis über 6 Stunden überwacht werden sollen.

Dazu gehört ein 12-Kanal-EKG vor der Erstgabe und 6 Stunden nach der ersten Dosis, eine kontinuierliche 6-stündige EKG-Überwachung sowie stündliche Messungen von Blutdruck und Herzfrequenz. Die Überwachungszeit muss verlängert werden, wenn es zu einer Bradykardie oder einem AV-Block 2. oder 3. Grades gekommen ist.

Jetzt kommt die erwähnte Kontraindikation bei allen Patienten mit kardio- oder zerebrovaskulären Erkrankungen in der Vorgeschichte hinzu. Sie ist allerdings nicht absolut. Sollte eine Therapie dennoch erwogen werden, muss die Herzaktivität jedoch über einen längeren Zeitraum, wenigstens aber über Nacht, kontrolliert werden, was in der Praxis auf die Einleitung der Therapie in einer Klinik unter der Aufsicht eines Kardiologen hinauslaufen dürfte. © rme/aerzteblatt.de

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