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Gesetz zur Studierenden­vertretung in Baden-Württemberg auf dem Weg

Mittwoch, 25. April 2012

Stuttgart – Den Entwurf eines Gesetzes zur Wiedereinführung der verfassten Studieren­den­schaft und zur Stärkung der akademischen Weiterbildung hat die Landesregierung von Baden-Württemberg beschlossen. Das Gesetz wird nun in den Landtag eingebracht.

„Die Wiedereinführung der verfassten Studierendenschaft ist ein Musterbeispiel für partizipative Gesetzgebung und dafür, wie der Dialog mit den Beteiligten zu besseren Gesetzen führt“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Bündnis90/Die Grünen). Baden-Württemberg sei bislang neben Bayern das einzige Bundesland, das keine verfasste Studierendenschaft habe.

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„Die Studierendenvertreter haben nun ein politisches Mandat, um wirksam für die sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Belange aller Studierenden eintreten zu können“, betonte Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Bündnis90/Die Grünen).

Die Mitglieder der verfassten Studierendenschaft werden künftig unter anderem die Möglichkeit zur Stellungnahme bei Fragen haben, die sich mit den Aufgabenstellungen der Hochschule befassen.

Den Gesetzentwurf hat die Landesregierung im Dialog mit Studierenden und Hoch­schulen erarbeitet. Dazu bot das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst drei Workshops an. Zusätzlich gab es auf der Webseite „www.wir-wollen-deinen-kopf.de“ vom 24. Januar 2012 bis 3. März 2012 die erste Online-Beteiligung zu einem Gesetzgebungsverfahren der Landesregierung.

Die Plattform lud alle Interessierten ein, sich eine Meinung über studentische Mit­be­stimmung zu bilden, sich in verschiedenen Foren einzumischen und den Gesetzentwurf des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst zu kommentieren. © hil/aerzteblatt.de

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