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Krankenhäuser: Koalition einigt sich auf Tarifausgleich

Donnerstag, 3. Mai 2012

Berlin –  Die Koalition hat sich gestern auf einen „Maßnahmen-Dreiklang“ geeinigt, der die wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser verbessern soll:

Erstens erhalten die Krankenhäuser rückwirkend für dieses Jahr, genauer gesagt ab Inkrafttreten ihrer jeweiligen Tarifverträge, mehr Geld zur Finanzierung der Tarifkostensteigerungen. Dabei werden die vereinbarten Tarifsteigerungen zu 50 Prozent des Unterschieds zwischen Grundlohnrate und Tarifrate erhöhend bei den Landesbasisfallwerten berücksichtigt. Es handele sich um circa 350 Millionen Euro, sagte der Bundestagsabgeordnete Lothar Riebsamen, Berichterstatter der CDU/CSU zum Thema Krankenhaus.

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Zweitens ersetzt der „anteilige“ Orientierungswert wie geplant ab dem Jahr 2013 die Grundlohnrate als Obergrenze für die Steigerung der Landesbasisfallwerte. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen einer Selbstverwaltungslösung mit Verhandlungskorridor. Dabei wird die Grundlohnrate als Obergrenze um den verhandelten Anteil des die Grundlohnrate überschreitenden Betrags des Orientierungswerts erhöht. Die Konfliktlösung erfolgt über die Bundesschiedsstelle.

Und drittens wird es neue Begrenzungsregelungen bei den Mehrleistungen geben. Begleitend zur Einführung des anteiligen Orientierungswerts wird „übergangsweise durch zweijährige Mehrleistungsabschläge dem Sachverhalt Rechnung getragen, dass Krankenhäuser mit Leistungssteigerungen gegenüber Krankenhäusern ohne Leistungssteigerungen zusätzliche Deckungsbeiträge erwirtschaften“. Die Höhe der Mehrleistungsabschläge wird gesetzlich fixiert, die Höhe ist derzeit noch offen.

Die Union hatte zuletzt Abschläge von mindestens 30 Prozent gefordert. Dieses Vorgehen erhöhe die Planungssicherheit und minimiere gleichzeitig den Drang mancher Kliniken, höheren Kosten mit einem Plus an Leistungen zu begegnen, erläuterte Riebsamen.

Um die Mengenentwicklung dauerhaft in den Griff zu bekommen, wird die Selbst­verwaltung, also die Krankenkassen und die Krankenhäuser, verpflichtet, die Mengenregelung künftig über ein Qualitätsmanagement zu kontrollieren und damit auch vor Missbrauch zu schützen. Experten sollen hierfür bis zum 1. Mai 2013 Richtlinien festlegen.

Für Riebsamen ist das ein entscheidender Punkt: „Berechtigte Mehrleistungen bleiben so weiterhin verhandelbar.“ Lediglich die schwarzen Schafe, „die es zweifellos in jeder Zunft gibt“, würden ausgesiebt.

Der Maßnahmen-Dreiklang zur schnellen Entlastung der Krankenhäuser, auf den sich aktuell Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr und Jens Spahn, Gesundheitspolitischer Sprecher der CDU/CSU, mit Vertretern der Koalitionspartner einigten, greift sofort. Er soll als so genanntes Omnibusgesetz mit den gesetzlichen Neuregelungen für das Psychentgelt Ende Mai verabschiedet werden. © JF/aerzteblatt.de

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