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Facharztvertrag Psychotherapie startet in Baden-Württemberg

Donnerstag, 3. Mai 2012

Stuttgart – Versicherte der AOK Baden-Württemberg und der Bosch BKK können sich ab sofort in den bundesweit ersten Facharztvertrag für Psychotherapie einschreiben. Mit dem Bereich Psychotherapie startet damit das erste Modul des PNP-Vertrages (Psychiatrie, Neurologie und Psychotherapie) in Baden Württemberg, der im Herbst 2011 unterzeichnet wurde (siehe „Erstgespräch in drei Tagen“, PP 11/2011). Der Selektivvertrag soll eine schnellere, strukturiertere und flexiblere Versorgung gewährleisten, als dies in der Regelversorgung möglich ist.

Vertragspartner des Facharztvertrages sind neben den beiden Krankenkassen, MEDI Baden-Württemberg, der Berufsverband Deutscher Nervenärzte (BVDN), die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) die Freie Liste Psychotherapeuten. Das angepeilte Quorum von 450 Psychotherapeuten und Ärzten wurde zwar noch nicht vollständig erreicht. Anhand der Verteilung der eingeschriebenen Psychotherapeuten könne eine flächendeckende Versorgung – das Ziel des Vertrages – jedoch sichergestellt werden, erklärt Medi.

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„Der Vertrag setzt die richtigen Versorgungsanreize und ermöglicht zudem ein deutliches Honorarplus gegenüber der Regelversorgung, erklärt Dr. Werner Baumgärtner, Vorsitzender von MEDI Baden-Württemberg. Ein Hauptvorteil für zuweisende Hausärzte sei die vertraglich vereinbarte schnellere Terminvergabe, die ein wesentliches Nadelöhr darstellt.

Psychotherapeut und Medi-Mitglied, Rolf Wachendorf, ist von den Vorteilen des Vertrags überzeugt. So erhält ein teilnehmender Patient bei Verdacht auf eine Depression spätestens nach 14 Tagen einen Ersttermin bei einem Psychotherapeuten, im Notfall auch am gleichen Tag. Ist eine Behandlung nötig, schließt sich innerhalb von 14 Tagen ein Behandlungstermin an. Mit Ausnahme bei der Psychoanalyse entfallen zudem alle aufwändigen Gutachterverfahren zur Klärung der Kostenübernahme, so dass die Therapie ohne Verzögerung sofort beginnen kann. „Wir können damit Krankheiten behandeln, bevor sie chronisch werden“, erklärt Wachendorf.

„Das Behandlungskonzept wird individuell auf das Störungsbild zugeschnitten und richtet sich nach den Vorgaben der Leitlinien und des Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie“, sagt Dr. Alessandro Cavicchioli, Landesvorsitzender der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung in Baden-Württemberg: Dadurch könnten schnell wissenschaftlich anerkannte Verfahren, wie die systemische Therapie und neue wissenschaftlich anerkannte Methoden und Techniken in die praktische Versorgung integriert werden.

Versorgungsbeginn für das Modul Psychotherapie ist der 1. Juli für AOK-Versicherte, für Bosch BKK-Versicherte der 1. Oktober. © pb/aerzteblatt.de

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