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Urteil: Krankenkasse muss Krebsbehandlung im Ausland nicht bezahlen

Montag, 7. Mai 2012

Darmstadt – Die gesetzlichen Krankenkassen müssen die Kosten für eine spezielle Krebs­diagnostik im Ausland nicht erstatten. Die Kassen müssten nur die vom Leistungs­katalog erfasste Behandlung übernehmen, teilte das hessische Landes­sozialgericht am Montag in Darmstadt mit. Das gilt demnach auch bei lebens­bedroh­lichen Erkrankungen, wenn zumutbare Alternativen zur Verfügung stehen. Ein Anspruch auf "Spitzenmedizin um jeden Preis" bestehe nicht.

Ein 74 Jahre alter Mann aus Südhessen hatte geklagt, weil seine Krankenkasse die Kostenübernahme für eine spezielle, nur von einem Arzt in den Niederlanden ange­botene Computertomographie abgelehnt hatte. Seine Klage lehnte das Sozial­gericht mit der Begründung ab, dass die Krankenkassen nicht alles leisten müssten, was als Mittel zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit verfügbar sei © dapd/aerzteblatt.de

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