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„Pharmaunternehmen haben sich deutlich geändert“

Mittwoch, 9. Mai 2012

Berlin – Der Ruf der Pharmaindustrie ist schlecht. Um ihr Image zu verbessern, hat sie die Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie (FSA) gegründet, die Verstöße der Mitgliedsunternehmen gegen einen selbst auferlegten Kodex verfolgt und ahndet. Was dieser Kodex beinhaltet und wie effektiv der FSA ist, erklärt ihr Geschäftsführer Holger Diener im Gespräch mit dem Deutschen Ärzteblatt.

Fünf Fragen an Holger Diener, Geschäftsführer der Freiwilligen Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie

DÄ: Was ist der FSA?

Diener: Der FSA wurde 2004 von den Mitgliedern des Verbands forschender Arzneimittelhersteller, des vfa, gegründet. Er hat 66 Mitglieder, darunter zum Beispiel Bayer, Boehringer Ingelheim, Bristol-Myers Squibb, GlaxoSmithKline, Lilly, Novartis, Pfizer, Roche und Sanofi-Aventis. 25 weitere Pharmaunternehmen haben sich dem Verhaltenskodex unterworfen, ohne selbst Mitglied im FSA zu sein. Der FSA überwacht die korrekte Zusammenarbeit von pharmazeutischen Unternehmen mit Ärzten, Apothekern, anderen medizinischen Fachkreisen und mit Patientenorganisationen.

DÄ: Wie macht er das?

Diener: Anhand eines Verhaltenskodexes, den sich die Mitgliedsunternehmen selbst gegeben haben. Der Grundsatz dieses Kodexes ist, keine falschen Anreize zu setzen, zum Beispiel keine luxuriösen Hotels für Ärzte zu buchen, die an einer Fortbildungs­veranstaltung teilnehmen. Oder darauf zu achten, dass es in dem Fortbildungsprogramm um Wissenschaft und nicht um Freizeit geht. Der Kodex wurde erst vor kurzem verschärft. Bei Verstößen wird künftig auch der Name des Unternehmens genannt, bei rechtskräftigen Entscheidungen wird eine sofort zahlbare Geldstrafe an eine gemein­nützige Einrichtung fällig. Verschärft wurde außerdem die Regelung zu Mustern: Eine Abgabe ist künftig nur noch maximal zwei Jahre nach der ersten Anforderung möglich. Und die maximale Strafsumme wird in erster Instanz auf 200.000 Euro und in zweiter Instanz auf 400.000 Euro angehoben. Das ist deutlich höher als bei Zivilgerichten.

DÄ: Was bedeutet erste und zweite Instanz?

Diener: Der FSA erfährt von Verstößen gegen den Kodex entweder, indem er selbst recherchiert, oder zum Beispiel durch Ärzte, Apotheker sowie anonyme Meldungen, die an uns herangetragen werden. In erster Instanz prüft dann eine unabhängige Schieds­stelle die Vorwürfe, in der ein vom FSA unabhängiger, pensionierter Rechtsanwalt arbeitet. Er kann Geldstrafen bis zu 200.000 Euro aussprechen. Sowohl das beanstandete Unternehmen als auch der Beanstander können dann in Berufung gehen, und der Fall wird in zweiter Instanz von einem Gremium aus 13 Personen geprüft, darunter auch Ärzte und Vertreter von Patientenorganisationen. Vor dieses Gremium kommen auch Unternehmen, die innerhalb von zwei Jahren wiederholt schwerwiegend gegen den Kodex verstoßen haben.

DÄ: 400.000 Euro klingt viel. In welcher Höhe wurden denn bislang Geldstrafen vom FSA verhängt?

Diener: Bislang in Höhe von 70.000 Euro. 50.000 Euro davon musste Novartis zahlen nach einer Fortbildungsveranstaltung im Spreewald. Aber es geht gar nicht so sehr um den konkreten Betrag. Das schärfere Schwert ist die Nennung des Firmennamens, denn so etwas ist für das Image schädigend. Außerdem kommen schon im Vorfeld viele Firmen zu uns, um sich beraten zu lassen. Denn sie wollen erst gar nicht gegen die Auflagen verstoßen.

DÄ: Was hat der FSA denn seit seiner Gründung erreicht?

Diener: In den vergangenen acht Jahren wurden 317 Fälle behandelt; fast die Hälfte der Fälle wurde beanstandet. In dieser Zeit hat sich die Einstellung der Pharmaunternehmen deutlich geändert, insbesondere bei Fortbildungsveranstaltungen. Das sieht man zum Beispiel daran, dass einige Berliner Hotels ihre Dehoga-Sterne abgegeben haben, weil Pharmafirmen aufgrund des FSA-Kodexes keine Fünf-Sterne-Hotels mehr buchen. Anfangs haben wir auch viel mehr Beanstandungen von Fortbildungsveranstaltungen erhalten. Mittlerweile wissen die Firmen, was sie dürfen und was nicht, und achten von selbst darauf. © fos/aerzteblatt.de

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