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Krankenkassen wollen nicht unter das normale Wettbewerbsrecht fallen

Mittwoch, 9. Mai 2012

Berlin – Eigene spezifische Wettbewerbsregeln für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hat der Verband der Ersatzkassen (vdek) gefordert. „Statt - wie in der geplanten Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (8. GWB-Novelle) vorgesehen – das Kartell- oder Wettbewerbsrecht undifferenziert auf die GKV auszudehnen, sollte der Gesetzgeber den Besonderheiten der GKV Rechnung tragen“, heißt es in einem Positionspapier des Verbandes.

Wettbewerbselemente, die es in der GKV gebe, sollten die Versorgung effizienter und besser machen, sie seien aber kein Leitmotiv für die GKV und kein Selbstzweck, sagte der Vorsitzende des vdek, Christian Zahn. Er betonte, die Krankenkassen hätten einen öffentlich-rechtlichen Versorgungsauftrag. Ein einheitlicher Leistungskatalog und der sogenannte Kontrahierungszwang bei der Aufnahme von Versicherten seien nur zwei von vielen Punkten, die zeigten, dass die Kassen keine Wirtschaftsunternehmen seien.

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Das Wettbewerbsrecht dürfe den Versorgungsauftrag und die Gestaltungskompetenz der Krankenkassen nicht behindern. „Die vorgesehene, nahezu uneingeschränkte Übertragung des Kartellrechts auf die Krankenkassen passt nicht zum Versorgungsauftrag der Krankenkassen. Die Ersatzkassen lehnen daher die geplante 8. GWB-Novelle strikt ab“, betonte der vdek-Vorsitzende. Stattdessen sollten Sozialgerichte für alle Angelegenheiten der GKV zuständig sein.

Hintergrund: Anlass dafür, dass Wettbewerbsrecht auch auf die Kassen auszudehnen, ist ein Urteil des Landessozialgerichtes (LSG) Hessen vom 15. September 2011. Das Urteil bewertet die Tatsache, dass sich Krankenkassen bei der damals aktuellen Erhebung von Zusatzbeiträgen auf acht Euro geeinigt hatten und stellt fest, dass das Kartellrecht aktuell nicht auf die Wettbewerbsbeziehungen der gesetzlichen Krankenkassen angewandt werden kann. © hil/aerzteblatt.de

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