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Ärzteschaft

Neuer Honorarverteilungs­maßstab für Baden-Württemberg

Donnerstag, 10. Mai 2012

Stuttgart – Einen neuen Honorarverteilungsmaßstab (HVM) hat die Vertreter­ver­sammlung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Baden-Württemberg beschlossen. „Ich freue mich, dass wir nach Jahren der zentralen Vorgaben aus Berlin nun wieder eine eigene Honorarverteilung in Baden-Württemberg haben, die dem Grundsatz ‚Planbarkeit, Stabilität und Kalkulationssicherheit‘ folgt“, sagte der KV-Vorstandsvorsitzende Norbert Metke. Die zentralen Vorgaben führten laut Metke zu Umverteilungen zwischen und innerhalb der Arztgruppen und Verlusten für etwa 70 Prozent aller baden-württembergischen Arztpraxen.

„Wir haben uns entschlossen, zur Stabilisierung an der bisherigen Systematik der Mengenbegrenzung aus Regelleistungsvolumina und qualifikationsbezogenen Volumina festzuhalten“, erläuterte Geschäftsführerin Susanne Lilie den neuen HVM. Durch weitere mengenbegrenzende Maßnahmen wie einer Reduktion der Zuschläge für Berufsausübungsgemeinschaften und einer Fallzahlbegrenzung sei es gelungen, eine erneute Umverteilung zwischen den Fachgruppen zu vermeiden.

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Der neue HVM sieht laut Lilie eine strikte „Fachgruppentopfung“ vor. Diese gewährleiste, dass Veränderungen des Leistungsgeschehens in einer Fachgruppe nicht mehr zulasten anderer Fachgruppen gingen, außerdem solle weitgehend gewährleistet werden, dass es innerhalb der Fachgruppen keine Umverteilung gebe.

Leistungen wie Prävention und Substitution, das ambulante Operieren, oder andere, die außerhalb der Gesamtvergütung bezahlt werden, tangiert der neue HVM nicht. © hil/aerzteblatt.de

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