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GOÄ-Reform: Öffnungsklausel vom Tisch

Montag, 14. Mai 2012

Berlin – Die Reform der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) soll zu keiner Öffnungsklausel führen. Dies hat am Montag Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), in Berlin erklärt. Reinhold Schulte, Vorsitzender des Verbands der Privaten Krankenversicherungen (PKV), habe bestätigt, „dass die Öffnungsklausel nicht mehr Gegenstand der Verhandlungen ist“, betonte Montgomery.

Die sogenannte Öffnungsklausel hätte es privaten Krankenversicherern ermöglicht, mit einzelnen Ärzten oder Arztgruppen Versorgungsverträge zu schließen. Während die PKV eine solche Regelung forderte, um beispielsweise die Mengenausweitung bei Laboruntersuchungen einzudämmen, lehnte die BÄK die Öffnungsklausel kategorisch ab.

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Nach Einschätzung der Ärzteschaft hätte eine solche Regelung dafür sorgen können, dass die PKV mit Einzelverträgen die Versorgung der Privatversicherten neu organisiert. Dies hätte laut BÄK nicht nur zur Folge gehabt, dass die Vergütung unter die verhandelten GOÄ-Sätze sinken würde, sondern auch, dass privat Versicherte sich in vielen Fällen nur noch von PKV-Vertragsärzten hätten behandeln lassen können.

Mit der Zusicherung, dass es keine Öffnungsklausel geben wird, ist einer der größten Streitpunkte der GOÄ-Reform vom Tisch. Montgomery räumte allerdings ein, dass deshalb künftig Verträge zwischen Leistungserbringern und privaten Versicherern nicht ausgeschlossen seien. „Wenn es dazu kommt, wird es sich allerding nur um Verträge handeln, in denen die Qualität der Versorgung geregelt wird“, so der BÄK-Präsident.

Die PKV betonte in einer Stellungnahme, dass es weiterhin ihr Ziel sei, „im Interesse ihrer Versicherten Vertragskompetenzen gegenüber allen Leistungserbringern im Gesund­heits­wesen zu erhalten.“ Dabei ginge es jedoch nicht um eine Öffnungsklausel zum Preisdumping, sondern darum „in fairer Partnerschaft mit der Ärzteschaft zu vertraglichen Vereinbarungen zu kommen, die beispielsweise die Erfüllung spezifischer Qualitätskriterien gesondert honorieren.“

Wann mit der neue GOÄ zu rechnen ist, bleibt unklar. Montgomery erklärte, dass man auf einem guten Weg sei, aber noch viele Berechnungen notwendig seien, bis man einen Reformvorschlag vorlegen könne.

Der BÄK-Präsident bezweifelte auch, dass die Regierung in der derzeitigen politischen Konstellation in der Lage ist, die GOÄ erfolgreich zu verabschieden: „Wir haben es uns abgeschminkt, noch in dieser Legislaturperiode einen rechtsgültigen Beschluss zur GOÄ-Reform zu erhalten.“ Da es sich bei der GOÄ um eine Rechtsverordnung handle, müsse der Bundesrat der Reform zustimmen. Dies sei jedoch aufgrund der Stimmen­verteilung dort unwahrscheinlich, sagte Montgomery. © mei/aerzteblatt.de

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