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Bahr will Kassen zu Prämien­ausschüttungen zwingen

Montag, 21. Mai 2012

Frankfurt/Main – Gesundheitsminister Daniel Bahr will Prämienausschüttungen finanziell gut gestellter Krankenkassen erzwingen. Notfalls müsse der Gesetzgeber handeln, sagte der FDP-Politiker der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) vom Montag. „So könnten Versicherte spätestens in 2013 profitieren“, fügte er hinzu. Darüber werde derzeit in der Koalition beraten. Es sei aber „sicherlich besser, wenn Kassen selbst entscheiden“, fügte er hinzu.

Bisher zahlten nur zehn Kassen Prämien aus, wovon weniger als eine Million Mitglieder profitieren. „Es könnten aber mehr Kassen auszahlen und Millionen Beitragszahler profitieren“, sagte Bahr.

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Die gesetzliche Krankenversicherung verfügte im vergangenen Jahr wegen der guten konjunkturellen Lage über Reserven von 9,3 Milliarden Euro. Per Gesetz werden die Krankenkassen dazu angehalten, als Rücklage nicht mehr als 1,5 Monatsausgaben vorzuhalten. Weil einige Kassen die vorgeschriebene Maximalreserve deutlich überschritten haben, hatte auch das Bundesversicherungsamt (BVA) gefordert, dass sich die Kassen zur Verwendung der Gelder erklären.

Die Kassen lehnen Zwangsmaßnahmen ab. Jede einzelne Krankenkasse entscheide eigenverantwortlich darüber, ob sie einen Zusatzbeitrag nehme oder eine Prämie ausschütte, erklärte Florian Lanz, Sprecher des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Dieses Prinzip habe sich bewährt.

Wegen der steigenden Ausgaben für Arzthonorare, Kliniken und Medikamente sei es zudem verständlich, "wenn Krankenkassen ihre Überschüsse aus der Vergangenheit für die künftige medizinische Versorgung ihrer Versicherten verwenden wollen".

Die Linkspartei warnte Bahr davor, im Streit um die Überschüsse den Kassen den schwarzen Peter zuzuschieben. Stattdessen sollte der Gesundheitsminister Praxisgebühr und Zuzahlungen abschaffen, um die Patienten zu entlasten, erklärte Harald Weinberg, Obmann der Linken im Gesundheitsausschuss des Bundestages.

Der Bundesgesundheitsminister bekräftigte auch seinen Vorschlag, die Praxisgebühr von zehn Euro je Quartal zu streichen. „Sie hat ihren Zweck nicht erfüllt, verursacht Bürokratie und ist ein Ärgernis für Patienten und Arzthelferinnen“, sagte Bahr. Die dann fehlenden Einnahmen von zwei Milliarden Euro müssten nicht zulasten der Krankenkassen gehen, sagte Bahr mit Blick auf die Überschüsse im Gesundheitsfonds.

CSU gegen Bahrs Forderungen
Die CSU schlägt sich unverhofft auf die Seite der Kassen gegen Bahr. „Die Krankenkassen haben die Finanzhoheit über ihr Beitragsaufkommen, sie stehen im Wettbewerb und entscheiden selbst, ob sie Prämien ausschütten oder zusätzliche Leistungen anbieten", sagte der gesundheitspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe, Max Straubinger. Wettbewerb und Autonomie der Kassen dürften nicht "durch gesetzlichen Zwang ausgehöhlt werden".

Kritik an Bahrs Vorgehen kommt auch aus der Opposition. Die Kassen jetzt mit gesetzgeberischen Maßnahmen zur Prämien-Ausschüttung zu zwingen sei "absurd, da das Problem hausgemacht ist", sagte der gesundheitspolitische Sprecher der SPD, Karl Lauterbach auf dapd-Anfrage. Die hohen Überschüsse fielen überhaupt nur an, weil Bahr sich einer grundsätzlichen Reform des Finanzierungssystems verweigere. Ähnlich äußerte sich die Linke.

Auch "sanfterer Weg" möglich
Aus dem Gesundheitsministerium hieß es unterdessen, neben gesetzgeberischen Maßnahmen gebe es auch andere Möglichkeiten, die Kassen zur Rückerstattung von Beiträgen zu bringen. So könnte etwa die Veröffentlichungspflicht für die Bilanzen der Kassen vorgezogen werden. Dies wäre ein "sanfterer Weg", hieß es. Zudem könnten die Versicherten auch beispielsweise durch ein Ende der Praxisgebühr von den üppigen Rücklagen der Kassen profitieren.

Bahr kündigte zudem an, die Koalition werde „in den nächsten Wochen“ einen Vorschlag für die Finanzierung der Pflegevorsorge vorlegen. Mit der neuen staatlichen Förderung sollen Bürger ermutigt werde, privat für einen etwaigen Pflegefall vorzusorgen. Die Höhe der Mittel, die anfangs im Haushalt stünden, sei dabei nicht so wichtig. „Entscheidend ist, ob das Modell attraktiv und einfach ist und dass damit die Weichen richtig gestellt werden“, sagte Bahr. 

Die Einführung einer privaten Pflegevorsorge neben der gesetzlichen ist Teil der von der Koalition geplanten Pflegereform. Für diese freiwillige Zusatzvorsorge ist ab dem 1. Januar 2013 eine steuerliche Förderung vorgesehen. Wie diese aussehen soll, ist noch nicht abschließend geklärt. © dapd/afp/aerzteblatt.de

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Senbuddy
am Donnerstag, 24. Mai 2012, 12:59

Gesetzliche Kassen mehr kontrollieren !

Es kann doch nun wirklich nicht angehen, dass gesetzliche Kassen nicht mal ihre Bilanzen veröffentlichen müssen.

GKVen haben viele "Sonderrechte": Sowohl im Vergleich zu Behörden wie auch im Vergleich zu privaten Unternehmen:

1. So haben GKVen im Vergleich zu Behörden das Sonderrecht, gewerbliche Gewinne zu machen (zum Beispiel durch millionenfachen Versicherungsverkauf für die PKVen) haben aber andererseits gegenüber privaten Unternehmen das Sonderrecht, diese Gewinne nicht zu versteuern.

2. Den wichtigen Auflagen des Vermittlerrechtes unterliegen sie auch nicht. Und dürfen damit "jeden Quatsch" verkaufen. Was sie ja auch massiv und meist am Bedarf der Versicherten vorbei tun. Sowohl bei Behörden wie auch bei Privatunternehmen würde so etwas keiner "ungestraft durchgehen" lassen.

3. Anders als Behörden dürfen sich GKVen auf Märkten bewegen, dürfen unkontrolliert Fusionen oder "Kooperationen" eingehen - mit anderen Kassen oder sogar mit privaten Konzernen (wie z.B. die KKH mit der Allianz). Und sie unterliegen dabei weder dem Kartellrecht (wie ein privates Unternehmen) noch der Aufsicht durch ein vorgesetztes Ministerium (wie bei einer Behörde).

4. Und das schlimmste: Die GKVen kassieren hunderte von Milliarden öffentlicher Mittel. Und müssen darüber nicht mal öffentlich bilanzieren !
Und obwohl die bald € 200 Milliarden der GKVen im Jahr aus gesetzlichen Zwangsabgaben kommen und etwa so viel sind wie 1/3 aller Steuereinnahmen von Bund, Ländern oder Gemeinden, hat kein Parlament darüber die Haushaltshoheit. Wie kann so was angehen ?

Die GKVen haben zu viel unkontrollierte Mittel, viel zu viele Sonderregeln und damit zu viel Macht im Land.

Der Sonderstatus der GKVen muss beendet werden. Entweder sie werden wie Behörden behandelt, unterliegen dann aber auch direkten Weisungen ihres Ministeriums, werden vom Bundesrechnungshof geprüft und halten sich aus allem Privatwirtschaftlichen raus. Oder sie werden wie private Firmen behandelt und haben dann die Rechte, vor allem aber auch die zahlreichen gesetzlichen Pflichten privater Firmen zu erfüllen.

Viele Grüße
S.
Thelber
am Mittwoch, 23. Mai 2012, 23:30

Marktschreierei ...

... wie wir das von unseren Politikern ja zur Genüge kennen !

Weg mit der Kassierfunktion der 10 € Kassengebühr aus den Praxen - unsere Mitarbeiterinnen haben nicht Kassierer oder Banker gelernt, sondern Arzthelferin !!

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