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Geplante Regeln zur OP-Aufklärung sind zu kompliziert

Dienstag, 22. Mai 2012

Berlin – Die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) und die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) haben Regelungen im geplanten sogenannten Patientenrechtegesetz (PatRG) kritisiert. Dabei geht es um eine im Referentenentwurf im Paragraph 630 e Absatz 2 Bundesgesetzbuch vorgesehene Regelung, dass „die Aufklärung durch einen an der Durchführung des Eingriffs Beteiligten, der über die zur sachgemäßen Aufklärung notwendigen Fachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, mündlich erfolgen muss, wobei ergänzend auch auf Unterlagen Bezug genommen werden kann, die der Patient in Textform erhalten hat“.

Die beiden Fachgesellschaften kritisieren es als unrealistisch und undurchführbar, dass Patienten über die Gefahren einer Operation nur noch von Ärzten aufgeklärt werden dürfen, die an dem geplanten Eingriff teilnehmen. Die neue Regelung würde eine bislang praktizierte und anerkannte Form der Aufklärung ausschließen, wonach nachgeordnete Ärzte mit dem entsprechenden Kenntnis- und Erfahrungsstand das Aufklärungsgespräch zur Operation und zur Anästhesie übernehmen.

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„Kliniken diese Möglichkeit zu nehmen, ist im Krankenhausalltag nicht praktikabel, brächte erhebliche Probleme im Rahmen des geltenden Arbeitszeitgesetzes mit sich und würde Teilzeitmodelle weiter erschweren“, so der Generalsekretär der DGCH, Hartwig Bauer. Infolge gesplitteter Arbeitszeiten lasse sich kaum noch gewährleisten, dass der Patient von dem Arzt aufgeklärt wird, der später auch die Anästhesie oder den Eingriff vornehme.

Das neue Patientenrechtegesetz soll die auf mehrere Gesetzbücher verteilten Patientenrechte bündeln und so für die Versicherten mehr Transparenz schaffen. Anfang 2013 soll es in Kraft treten. © hil/aerzteblatt.de

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