Hessen verlängert Rückkehrrecht für Beschäftigte des Uniklinikums
Dienstag, 22. Mai 2012
Wiesbaden – Die Rückkehrfrist für Beschäftigte des privatisierten Uniklinikums Gießen/Marburg in den hessischen Landesdienst soll verlängert werden. Wissenschaftsministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) kündigte am Dienstag an, dass die entsprechende Erklärungsfrist bis zum Jahresende ausgedehnt werden soll. Die Landesregierung wolle nach intensiver rechtlicher Prüfung einen entsprechenden Gesetzentwurf der SPD-Landtagsfraktion unterstützen.
Als Argument dafür führte Kühne-Hörmann den geplanten Verkauf des Klinik-Betreibers Rhön AG an den Gesundheitskonzern Fresenius an. Den Beschäftigten solle angesichts der unklaren Rahmenbedingungen nicht eine Entscheidung bis zum bisherigen Fristablauf 29. Juni zugemutet werden, weil möglicherweise erst kurz zuvor Klarheit über den Verkauf bestehe. Sowohl CDU als auch Grüne begrüßten die Ankündigung der Ministerin.
© dapd/aerzteblatt.de
Leserkommentare
Um Artikel, Nachrichten oder Blogs kommentieren zu können, müssen Sie registriert sein. Sind sie bereits für den Newsletter oder den Stellenmarkt registriert, können Sie sich hier direkt anmelden.