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Hessen verlängert Rückkehrrecht für Beschäftigte des Uniklinikums

Dienstag, 22. Mai 2012

Wiesbaden – Die Rückkehrfrist für Beschäftigte des privatisierten Uniklinikums Gießen/Marburg in den hessischen Landesdienst soll verlängert werden. Wissenschafts­ministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) kündigte am Dienstag an, dass die entsprechende Erklärungsfrist bis zum Jahresende ausgedehnt werden soll. Die Landesregierung wolle nach intensiver rechtlicher Prüfung einen entsprechenden Gesetzentwurf der SPD-Landtagsfraktion unterstützen.

Als Argument dafür führte Kühne-Hörmann den geplanten Verkauf des Klinik-Betreibers Rhön AG an den Gesundheitskonzern Fresenius an. Den Beschäftigten solle angesichts der unklaren Rahmenbedingungen nicht eine Entscheidung bis zum bisherigen Fristablauf 29. Juni zugemutet werden, weil möglicherweise erst kurz zuvor Klarheit über den Verkauf bestehe. Sowohl CDU als auch Grüne begrüßten die Ankündigung der Ministerin.
© dapd/aerzteblatt.de

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