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Ärztetag gegen organisierte Sterbehilfe

Mittwoch, 23. Mai 2012

Nürnberg - Der 115. Deutsche Ärztetag fordert ein Verbot jeder Form der sogenannten organisierten Sterbehilfe. Mit großer Mehrheit und unter viel Beifall wurde ein entsprechender Beschluss gefasst. Es müsse jede Form der gewerblichen oder organisierten Sterbehilfe in Deutschland verboten werden, denn in der Praxis ließen sich diese Organisationen leicht zu vermeintlich altruistisch handelnden Vereinen oder Stiftungen umfirmieren.

Die Ausführungsbestimmungen zum Gendiagnostikgesetz bezeichnete der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, als ein „Musterbeispiel aus dem absurden Theater“. Das sahen die Delegierten offenbar genauso. Das Gendiagnostik­gesetz hatte der Gendiagnostik-Kommission (GEKO) Aufgaben zugewiesen, welche die ärztliche Berufsausübung wesentlich betreffen.

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Die von der GEKO erarbeiteten Richtlinien missachten nach Auffassung des Ärztetages die „Grundlagen und Strukturen des Fort- und Weiterbildungsrechts der Länder, so dass eine Situation entstanden ist, in der sich Ärztinnen und Ärzte doppelt qualifizieren müssen, um den verschiedenen Rechtsgrundlagen zu genügen. Damit würden Ärztinnen und Ärzten ohne einen erkennbaren Gewinn an Versorgungsqualität unnötige bürokratische Hürden auferlegt, kritisieren die Delegierten.

Kurz vor einer Novellierung des Transplantationsgesetzes begrüßt der Deutsche Ärztetag es, dass „gerade zu schwierigen Fragen, wie der Einwilligung in die Organ- und Gewebespende, ein breit getragener parlamentarischer Konsens gefunden kann“. Der Ärztetag fordert, Ärztinnen und Ärzte als fachlich qualifizierte Ansprechpartner für Fragen der Organ- und Gewebespende vorzusehen.

Das könne nicht in das Belieben einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung gestellt werden. Außerdem sollte ausgeschlossen werden, dass gesetzliche und private Krankenversicherungen Kenntnis über den Inhalt einer Erklärung zur Organ- und Gewebespenden haben.

Die Delegierten unterstützen den Vorschlag des Bundesrats, das Aufgabenspektrum der Transplantationsbeauftragten, ihre organisatorische Einbindung in das Krankenhaus sowie das Mindestmaß ihrer stellenanteiligen Freistellung gesetzlich zu bestimmen. Krankenhäuser sollten verpflichtet werden, potenzielle Spender zu melden.

Richtlinienkompetenz der Bundesärztekammer alternativlos
Der Deutsche Ärztetag hält es im Interesse der Patientenversorgung für alternativlos, dass die Bundesärztekammer ihrer Richtlinientätigkeit nach § 16 Transplantationsgesetz weiterhin uneingeschränkt nachkommen kann. Eine Empfehlung des Bundesrates, nach der künftig sämtliche Richtlinien der Bundesärztekammer zur Organtransplantation, einschließlich der Richtlinien zur  Hirntodfeststellung, einem Genehmigungsvorbehalt des Bundesgesundheitsministeriums unterstellt werden sollen, wird entschieden abgelehnt.

„Woher ein Regierungsressort die notwendige Sachkompetenz zur Beurteilung medizinischer Sachfragen nehmen sollt, bleibt unklar“, heißt es in der Entschließung. Der Deutsche Ärztetag teilt außerdem die Einschätzung der Bundesregierung, dass die Forderung des Bundesrates nach einer Untergliederung der Koordinierungsstelle in organisatorisch und finanziell selbstständige Regionen nicht sachgerecht sei. © Kli/aerzteblatt.de

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Senbuddy
am Donnerstag, 24. Mai 2012, 11:42

Große Mehrheit und großer Beifall...

...gegen jede Form der organisierten oder gewerblichen Sterbehilfe.

Ein beruhigendes Gefühl, dass so viele Ärzte so denken. Hoffentlich setzt sich diese Meinung auch noch in größeren Bevölkerungsteilen durch.

Es sollten mehr Mediziner an der Gesetzgebung beteiligt sein.
Viele Grüße
S.
advokatus diaboli
am Mittwoch, 23. Mai 2012, 15:20

Absurde Forderung!

Mit Verlaub: Der Deutsche Ärztetag mag sich mit intraprofessionellen Angelegenheiten auseinandersetzen, aber sich letztlich dort seiner Stimme enthalten, wo es um zentrale Grundrechte insbesondere der Schwersterkrankten und Sterbenden geht. Das Ärzteparlament glänzt weniger durch profunde Sachkunde als vielmehr durch einen ethischen Neopaternalismus, der seinesgleichen sucht!
Das Ärzteparlament sollte sich vielmehr darüber bewusst werden, dass dieses den Weg der "Sterbehilfe-Aktivisten" durch das Verbot der ärztlichen Suizidassistenz mehr denn je geebnet hat und im Übrigen einem Sterbehilfetourismus Vorschub leistet, der mehr als unsäglich ist!

Es fragt sich, warum dass Ärzteparlament nicht gleich den Suizid und die Suizidbegleitung analog der Regelung in Österreich unter Strafe stellen will? Manche Oberethiker denken bereits über ein Verbot nach und da könnte es im Interesse der Delegierten auf dem Deutschen Ärztetag sein, sich besondere Meriten zu "verdienen".

Abermals mit Verlaub: Der ordentliche parlamentarische Bundesgesetzgeber bleibt aufgerufen, dieser unsäglichen Debatte durch eine grundrechtskonforme Regelung ein Ende zu bereiten, so dass im Übrigen auch das ärztliche Berufsrecht entsprechend zu novellieren ist. Selbstverwaltung ist wünschenswert und sofern der "Normgesetzgeber" beabsichtigt, Normen zu erlassen, sollten diese auch die Grundrechte der Ärztinnen und Ärzte waren. Dies ist allerdings mit Blick auf § 16 MBO-Ä nicht der Fall!

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