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Petitionsausschuss gegen Austauschpflicht bei starken Schmerzmitteln

Mittwoch, 23. Mai 2012

Berlin – Medikamente für Schmerzpatienten sollten von der Austauschpflicht gegen preisgünstigere Medikamente mit gleichem Wirkstoff zu befreit werden. Eine von der Präsidentin der Deutschen Schmerzliga, Marianne Koch, eingebrachte Petition hat der Petitionsausschuss heute Morgen einstimmig angenommen.

Sie wird jetzt dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) als Material überwiesen und den Fraktionen zur Kenntnis gegeben. „Man halte die Eingabe für geeignet, bei künftigen Überlegungen der Bundesregierung einbezogen zu werden und nehme das darin vorgetragene Anliegen sehr ernst“, heißt es in der Begründung des Ausschusses zu der Beschlussempfehlung.

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Die Petition verweist auf die seit 2007 geltende Austauschpflicht für Arzneimittel. Danach sind Apotheker gesetzlich verpflichtet, bevorzugt das rabattbegünstigte Vertrags­arzneimittel abzugeben, auch wenn der Arzt ein Präparat eines anderen Herstellers verordnet hat. Dies gelte auch für starke Schmerzmittel, die als besondere Substanzklasse der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung unterlägen.

In der Begründung weist der Petitionsausschuss auf den Rahmenvertrag zwischen Krankenkassen und Apothekern, wonach es Ausnahmen von der Austauschpflicht geben könne, wenn dafür ein sachlicher Grund vorliege. © hil/aerzteblatt.de

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