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Ärztetag fordert Wahlfreiheit für Medizinstudierende

Mittwoch, 23. Mai 2012

Nürnberg – Der 115. Deutsche Ärztetag in Nürnberg hat die Einführung eines Pflicht­tertials im Fach Allgemeinmedizin innerhalb des Praktischen Jahres (PJ) abgelehnt. Die Delegierten folgten damit nach intensiver Debatte dem Antrag des Vorstandes der Bundesärztekammer (BÄK), dem zufolge die  Gliederung des PJ in zwei Pflichttertiale in Innerer Medizin und Chirurgie sowie einem Wahltertial beibehalten werden soll. Die Delegierten sprachen sich damit explizit für das Wahltertial im PJ aus und begrüßten die Entscheidung des Bundesrates, der sich im Zuge der Änderung der Approbations­ordnung ebenfalls gegen ein Pflichttertial Allgemeinmedizin gewendet hatte.

„Wir sind gemeinsam mit den Medizinstudierenden und gemeinsam mit anderen Fächern daran interessiert, dass man Wahlfreiheiten erhält und nicht alles bis ins Kleinste durchreguliert“, sagte BÄK-Präsident Frank Ulrich Montgomery in Nürnberg. Ohnehin müsse die Frage gestellt werden, ob man das Fach Allgemeinmedizin allein dadurch rette, dass jeder Student ein Pflichttertial absolvieren müsse.

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Unterstützt wurde Montgomery  von Christian Kraef von der Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland: „ Wie legitim und sinnvoll ist es, gesund­heitspolitische Verfehlungen über die Einflussnahme auf das Medizinstudium ausbreiten zu wollen?“ Diese Art von Aktionismus wirke auf die Studierenden abschreckend.

In einer Resolution zur Änderung der Approbationsordnung spricht sich der Ärztetag zudem gegen jede weitere Einschränkungen der Wahlfreiheiten bei den Famulaturen während des Studiums aus und unterstützt damit die Mobilität im PJ. Montgomery betonte, dass die Ärztekammern schon viel für die Allgemeinmedizin getan hätten, zum Beispiel die Einrichtung der Koordinierungsstellen oder die Förderung der Verbund­weiterbildung. Die Delegierten stimmten überdies für einen Antrag, der die Fakultäten dazu auffordert, infrastrukturelle Voraussetzungen zu schaffen, die es Medizinstudierenden ermöglichen, das Wahltertial in einer hausärztlichen Praxis absolvieren zu können.

Das Ärzteparlament fordert darüber hinaus, dass Studierende während des praktischen Jahres mit einem Gehalt entlohnt werden, das dem Gehalt eines Rechtsreferendars entspricht, also circa 900 Euro. Einzelheiten sollten tarifvertraglich geregelt werden. Die Delegierten fordern zudem eine Erhöhung der Ausbildungsplätze in der Humanmedizin, da der Bedarf an Ärzten aufgrund der demografischen Entwicklung steigen werde. „Das wirkliche Übel ist doch, dass wir viel zu wenig Ärztinnen und Ärzte ausbilden“, betonte die Berliner Delegierte Eva Müller-Dannecker.

Schließlich verlangt der Deutsche Ärztetag vom Bundesministerium für Gesundheit, die Änderung der Approbationsordnung schnell zu erlassen. Bundesländer und medizinische Fakultäten sollen diese dann im Sinne der Medizinstudierenden umsetzen. Vor allem die freie Wahl der Ausbildungsstätte im PJ dürfe nicht blockiert oder ausgehebelt werden. © jp/aerzteblatt.de

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