Organ-Lebendspender sollen besser gestellt werden
Mittwoch, 23. Mai 2012
Berlin – Der Gesundheitsausschuss des Bundestags hat den Weg für eine Besserstellung von Organ-Lebendspendern frei gemacht. Die Abgeordneten votierten am Mittwoch einstimmig für entsprechende Änderungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Transplantationsgesetz, wie die Bundestagspressestelle mitteilte.
Unter anderem sollen Lebendspender von Organen und Geweben einen Rechtsanspruch auf eine sechswöchige Entgeldfortzahlung, ein höheres Krankengeld und einen Anspruch auf medizinische Behandlung, Rehabilitation und Fahrtkosten bekommen. Zuständig für die Leistungen werde die Krankenkasse des Organempfängers sein. © kna/aerzteblatt.de
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