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Fachgesellschaft begrüßt abgelehnte Austauschpflicht für Schmerzmittel

Freitag, 25. Mai 2012

Göppingen/Oberursel – Die Deutsche Gesellschaft für Schmerztherapie (DGS) hat das Votum des Petitionsausschusses, starke Schmerzmittel von der Austauschpflicht auszunehmen, begrüßt. Der Sachverstand habe über vermeintliche Einsparpotenziale gesiegt, sagte DGS-Präsident Gerhard Müller-Schwefe.

Demnach sollen Medikamente für Schmerzpatienten von der Austauschpflicht gegen preisgünstigere Medikamente mit gleichem Wirkstoff befreit werden. Eine von der Präsidentin der Deutschen Schmerzliga, Marianne Koch, eingebrachte Petition hatte der Petitionsausschuss am Mittwoch einstimmig angenommen.

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„Die einstimmige Entscheidung des Petitionsausschusses ist schon sehr bemerkens­wert“, betonte Müller-Schwefe. Nun sei das Bundesministerium für Gesundheit am Zug. „Die Verweisung an das Bundesgesundheitsministerium eröffnet beispielweise die Chance, die Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtmVv), der die starken Schmerzmittel unterliegen, in ein Gesetz umzuwandeln“, erklärte der DGS-Präsident. Dann könnten speziell diese Substanzen vergleichsweise einfach vom Austausch ausgeschlossen werden. Denkbar wäre Müller-Schwefe zufolge auch eine Änderung im „Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung“ im Sozialgesetzbuch V.

Die DGS betonte zudem die positiven Auswirkungen der Entscheidung für viele Ärzte: „Ist die Austauschpflicht abgeschafft, sind Ärzte bei der Verordnung stark wirksamer Schmerzmittel nicht mehr aus Angst vor Regressen zur zweit-, dritt- oder nächstbesten Lösung gezwungen“, stellte der Verbandspräsident fest. © hil/aerzteblatt.de

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