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115. Deutscher Ärztetag: Zusammenfassung I

Dienstag, 29. Mai 2012

Nürnberg – Der Deutsche Ärztetag hat sich gegen eine pauschale Delegation von ärztlichen Leistungen an nichtärztliche Mitarbeiter ausgesprochen. Stattdessen sei es erforderlich, einzelne Kriterien und die individuelle Situation in Bezug auf die Qualifikation des Personals und des Versorgungsumfeldes zu berücksichtigen. Die Koordination, Kontrolle der Leistungen und die Dokumentation müsse dabei in jedem Falle in der Verantwortung der Ärzte liegen. Das Patientenrecht auf eine Behandlung nach Facharztstandard sei bei allen getroffenen Regelungen zu gewährleisteten. Der Ärztetag betonte aber, dass die Delegation von ärztlichen Leistungen an qualifizierte nichtärztliche Mitarbeiter eine sinnvolle Maßnahme zur Aufrechterhaltung der ärztlichen Versorgung sei.

Online-Betreuung
Der Deutsche Ärztetag hat davor gewarnt, originär ärztliche Leistungen wie Beratung, Diagnosestellung aber auch Zweitmeinungen ausschließlich über das Internet abzuwickeln. Die Berufsordnungen der Ärztekammern sähen vor, dass die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere auch Beratung, nicht ausschließlich über Print- und Kommunikationsmedien durchgeführt werden dürfe. „Es gehört somit zu den Pflichten des Arztes, sich über den Patienten ein eigenes Bild zu machen. Auch die Notwendigkeit einer Operation lässt sich nicht ausschließlich per Ferndiagnose beurteilen“, bekräftigte der Ärztetag. Die Delegierten nahmen aber Telemedizin, sofern sie berufsrechtskonform durchgeführt werde, von diesen Fällen unzulässiger Fernbehandlung ausdrücklich aus.

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Berufsbezeichnungen
Der Deutsche Ärztetag lehnt irreführende und nicht geschützte Berufsbezeichnungen wie „Schönheitschirurg“, „Brustchirurg“ oder „Nasenchirurg“ ab. Der korrekte Facharzttitel beziehungsweise die Zusatzbezeichnung müsse sich an der Weiterbildungsordnung orientieren, stellte das Ärzteparlament klar.

Gendiagnostikgesetz
Der Ärztetag sprach sich dafür aus, die rein diagnostischen Untersuchungen aus dem Anwendungsbereich des Gendiagnostikgesetzes auszunehmen und die Regelungen des Gesetzes auf die prädiktiven genetischen Untersuchungen zu beschränken. „Gerade bei der rheumatischen Erkrankung mit dem immer noch längsten diagnostischen Intervall wird die Erhebung eines wichtigen diagnostischen Parameters durch die Regelungen des GenDG erheblich erschwert“, heißt es in der Entschließung der Delegierten.

Strengere Zulassungskriterien für Medizinprodukte
Der Ärztetag hat den Gesetzgeber aufgefordert, schnell strengere Zulassungskriterien für Medizinprodukte der Klasse III (im Körper verbleibende Implantate) zu definieren und mittels Herstellungs- und Stichprobenkontrolle die Produktsicherheit zu steigern.

Zudem forderte der Ärztetag ein verpflichtendes Gesamtregister für im Körper verbleibende Implantate. „Alleine die ca. 50.000 weltweit eingesetzten schadhaften PIP-Implantate demonstrieren, welche Bedeutung die zentrale Erfassung von in situ verbleibenden Implantaten hat. Es gibt in diesen Fällen keine Möglichkeit, zeitnah festzustellen, welche Patientinnen die Implantate wann erhalten haben“, begründete der Ärztetag seine Entschließung.

Abschaffung des Flughafenasylverfahrens
Die Delegierten des Ärztetages haben an die Politik appelliert, das Flughafenasylverfahren nach Paragraph 18a Asylverfahrensgesetz ersatzlos abzuschaffen und alle Asylsuchenden in Deutschland in das normale Asylverfahren zu übernehmen.

Fluglärm
Der Ärztetag hat Bund und Länder aufgefordert, die Bevölkerung nachhaltig und umfassend vor den Folgen des Flugverkehrs durch Abgase und Lärmemissionen zu schützen. „Dazu sind Ärzte und Lärmforscher in die Überarbeitung der Gesetze und Regelungen aktiv einzubeziehen“, forderte der Ärztetag. © hil/aerzteblatt.de

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