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AOK Bayern warnt vor Erweiterung des Kartellrechts auf Kassen

Montag, 4. Juni 2012

München – Die AOK Bayern hat davor gewarnt, das Kartellrechts auf die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) auszuweiten. Eine solche Erweiterung könnte die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs aushebeln, wonach Krankenkassen als besondere Unternehmen der sozialen Sicherung einen besonderen Status genießen.

„Wenn die Krankenkassen vom deutschen Gesetzgeber wie normale Wirtschafts­unternehmen behandelt werden, wird auch die Europäische Union (EU) ihre Rege­lungsmöglichkeiten zu nutzen wissen“, sagte Helmut Platzer, Vorstandsvorsitzender der AOK Bayern, bei einer europarechtlichen Veranstaltung in München.

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Er warnte außerdem vor einem einheitlichen Mehrwertsteuersatzes in Europa für private und öffentliche Unternehmen wie sie das sogenannte Mehrwertsteuer-Grünbuch der EU vorsehe. „Müssten die Krankenhäuser in Deutschland für ihre Leistungen den regulären Mehrwertsteuersatz erheben, würde allein dies zu jährlichen Mehrkosten von mindestens zehn Milliarden Euro führen“, sagte der AOK-Chef. Auch die Krankenkassen würden dann ihre Steuerbefreiung verlieren.

Platzer mahnte außerdem an, die Patientenrechte-Richtlinie für grenzüberschreitende Leistungen zu erweitern. Das gelte besonders für Medizinprodukte wie künstliche Hüftgelenke. Nach aktuellem EU-Recht könnten Krankenhäuser und Ärzte bei Problemen mit Medizinprodukten bisher nicht belangt werden. © hil/aerzteblatt.de

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