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Weltkongress der Sterbehelfer beginnt in Zürich

Dienstag, 12. Juni 2012

Bonn – Im Schweizer Kanton Waadt steht am Sonntag eine Volksabstimmung über Sterbehilfe an. Die Sterbehilfeorganisation „Exit“ will durchsetzen, dass alle öffentlichen Pflegeheime verpflichtet sind, ihren Bewohnern auf Wunsch ein Recht auf Beihilfe zum Suizid zu gewähren. Wie Schweizer Medien heute berichten, lässt eine Mehrheit von Pflegeeinrichtungen und Heimen des Kantons bereits jetzt eine Beihilfe zum Suizid zu; eine Minderheit dagegen lehnt sie ab. Das Argument: Eine Beihilfe zum Suizid laufe dem Auftrag eines Pflegeheims entgegen und belaste das Gemeinschaftsleben erheblich.

Auch der Kantonsregierung geht die Initiative zu weit. Sie will Beihilfe zum Suizid nur unter Bedingungen zulassen. So soll der geplante Freitod ausschließlich jenen Heimbewohnern oder Patienten erlaubt sein, die an einer unheilbaren Krankheit leiden. Ein Arzt soll die Urteilsfähigkeit der Betroffenen bestätigen; angehört werden müssen auch das Pflegepersonal und die Angehörigen. Zudem müssen die Betroffenen über die Möglichkeiten schmerzlindernder Pflege informiert worden sein.

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Vor diesem Hintergrund findet bis Montag in Zürich ein Weltkongress für Sterbehelfer statt, zu dem sich Delegierte von 55 Mitgliedsverbänden der "World Federation of Right to Die Societes" treffen. Die Schweiz präsentiert sich als das Land mit den weltweit liberalsten Regelungen bei der Beihilfe zum Suizid. Denn dort ist es legal, anderen Menschen Mittel zur Selbsttötung zur Verfügung zu stellen, sofern der Helfer nicht persönlich vom Tod des Patienten profitiert.

Seit Ende der 80er Jahre haben die Fälle assistierten Suizids in der Schweiz beständig zugenommen. 2009 waren nach Angaben des zuständigen Statistikamtes knapp 300 Schweizer Wohnbürger betroffen.

In 44 Prozent der Fälle sei Krebs als Grundkrankheit gemeldet worden; bei 14 Prozent waren neurodegenerative Krankheiten ausschlaggebend. Depressionen wurden demnach bei 3 Prozent, Demenz in 0,3 Prozent der gemeldeten Fälle genannt.

In den statistisch noch nicht erfassten Jahren seit 2009 verzeichnen die Schweizer Sterbehilfeorganisationen „Dignitas“ und „Exit“ ebenfalls wachsenden Zulauf, auch aus Deutschland. So begleitete Dignitas 2011 rund 35 Prozent mehr Menschen in den Freitod als 2010, nämlich 144. Nur fünf davon seien Schweizer gewesen. Auch bei Exit, das sich nur an Schweizer wendet, nahmen die Zahlen zu. 2011 seien es mehr als 300 gewesen - gegenüber 257 im Jahr 2010.

Laut einer im April vorgelegten Studie werden Schweizer Ärzte immer häufiger mit Sterbehilfewünschen von Personen konfrontiert, die keine tödliche Krankheit und keine schwere Behinderung haben. Das betreffe mittlerweile ein Drittel aller Anfragen, berichtet der Nationale Forschungsfonds.

Das führt nach Einschätzung des Zürcher Geriatrie-Experten Georg Bossard bei immer mehr Ärzten zu Gewissenskonflikten. Ruth Baumann-Hölzle, Mitglied der nationalen Ethikkommission, meint, Suizid verliere immer stärker seine Tragik und werde zu einer Option, die nicht nur toleriert werde, sondern zu der Menschen sogar ermutigt würden.

In Deutschland wird die Entwicklung aufmerksam beobachtet. Im April legte das FDP-geführte Bundesjustizministerium einen Gesetzentwurf vor, nach dem gewerbs­mäßige Hilfe zum Suizid mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden soll.

Ausdrücklich von dem Verbot ausgenommen werden all jene Formen der Suizidbeihilfe, bei denen es nicht um Gewinnerzielung geht. Den katholischen Bischöfen, der Bundesärztekammer und der Deutschen Hospiz Stiftung geht das nicht weit genug: Sie fordern ein Verbot jeglicher Form organisierter Sterbehilfe. Es dürfe keine Grauzone geschaffen werden, in der Organisationen unter einem bestimmten Rechtsstatus Suizidbeihilfe anbieten könnten.

Hintergrund dafür sind Aktivitäten des früheren Hamburger Justizsenators Roger Kusch und des von ihm gegründeten Sterbehilfevereins „SterbeHilfeDeutschland“. Er will im vergangenen Jahr 27 Menschen in Deutschland bei einer Selbsttötung unterstützt haben. © kna/aerzteblatt.de

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