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Digitale Signatur für Online-Abrechnung in Sachsen ab Oktober möglich

Dienstag, 12. Juni 2012

Dresden – Ab Oktober können alle niedergelassenen Ärzte in Sachsen zusätzlich zur Online-Abgabe der Abrechnung ihre „Erklärung zur Abrechnung“ rechtsverbindlich elektronisch signieren. Darauf hat die Sächsische Landesärztekammer (SLÄK) hinge­wiesen. Die Online-Signatur ist die zweite Anwendung des elektronischen Heilberufs­ausweises (eHBA) in Sachsen, weitere sollen laut SLÄK folgen.

„Seit der ersten Testphase im Dezember 2006 in der Testregion Löbau-Zittau arbeiten wir federführend mit unseren Partnern an der Einführung einer neuen Ära in der effektiven und rechtssicheren ärztlichen Kommunikation und Dokumentation – der 1. Oktober stellt hier einen weiteren Meilenstein dar“, sagte SLÄK-Präsident Jan Schulze.

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Mit der Abrechnung des dritten Quartals wird die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Sachsen die elektronische Signatur einführen, und zwar über ihr Mitgliederportal. Gleich­zeitig entfällt das bisher übliche Papierdokument. Die KV Sachsen hat ange­kündigt, den Einsatz des eHBA zur digitalen Signatur in einem Zeitraum von zwei Jahren mit 20 Euro pro Quartal zu fördern.

Die Gesamtförderung beträgt damit 160 Euro je Arzt. Gefördert werden auch die elektro­nischen Heilberufsausweise der Psychotherapeuten, sobald diese zum Einsatz kommen. Niedergelassene Ärzte in Sachsen können den eHBA ab sofort bei der SLÄK bean­tragen. © hil/aerzteblatt.de

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