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Exit: Sterbehilfe stößt in der Schweiz auf mehr Akzeptanz

Donnerstag, 14. Juni 2012

München – Deutschland und die Schweiz unterschieden sich nach Ansicht des Vizedirektors der Organisation Exit, Bernhard Sutter, deutlich in ihrem Umgang mit dem Thema Sterbehilfe. Der Gedanke an „selbstbestimmtes Sterben“ entspreche eher der eidgenössischen Mentalität, sagte Sutter der Süddeutschen Zeitung vom Donnerstag: „Selbstbestimmung ist ganz tief in der Schweizer Seele verwurzelt. Hier entscheiden die Bürger, und keine Autoritäten. Nicht Politiker, nicht der Doktor, schon gar nicht der Pfarrer.“

Hinzu komme, dass jetzt eine Generation alt werde, die ihr ganzes Leben lang unabhängig etwa in Beruf- und Partnerwahl gewesen sei: „Die wollen sich am Ende des Lebens nicht vom Arzt sagen lassen, wie lange sie zu leiden haben“, so Sutter. Gewandelt habe sich aber auch die Haltung der Mediziner in der Schweiz, betonte der Exit-Vizedirektor. So habe die Schweizer Akademie der medizinischen Wissenschaften vor einigen Jahren ihren Mitgliedern erlaubt, an Sterbehilfe mitzuwirken: „also genau das Gegenteil von Deutschland, wo die Bundesärztekammer eine Mitwirkung untersagt hat“.

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Als letzten Aspekt, der Deutschland und die Schweiz in dieser Frage trenne, nannte der Exit-Vizedirektor das Verhältnis zwischen Arzt und Patient. In Deutschland sei der Arzt „eine richtige Autoritätsperson“, der nach der Diagnose die Behandlung klar festlege. In der Schweiz dagegen sei es „fast zum Verzweifeln“, so Sutter. Dort stelle der Mediziner fünf mögliche Therapien vor und überlasse die Entscheidung dem Kranken. Solche mündigen Patienten hätten dann allerdings auch „weniger Mühe, über ihren eigenen Tod zu entscheiden“.

Die in der Schweiz gegründete Sterbehilfeorganisation Exit begeht in diesen Tagen ihr 30-jähriges Bestehen mit einem internationalen Kongress in Zürich. In Deutschland ist Beihilfe zur Selbsttötung straffrei. Allerdings können Helfer anschließend wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagt werden.

Im April legte das FDP-geführte Bundesjustizministerium einen Gesetzentwurf vor, nach dem gewerbsmäßige Hilfe zum Suizid mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden soll. Ausdrücklich von dem Verbot ausgenommen werden all jene Formen der Suizid-Beihilfe, bei denen es nicht um Gewinnerzielung geht. Den katholischen Bischöfen, der Bundesärztekammer und der Deutschen Hospiz Stiftung geht das nicht weit genug: Sie fordern ein Verbot jeglicher Form organisierter Sterbehilfe. © kna/aerzteblatt.de

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