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Experten streiten über Qualität des „Pflege-Bahrs“

Montag, 25. Juni 2012

Berlin – In einer Anhörung vor dem Gesundheitsausschuss des Bundestages waren sich Experten über den sogenannten Pflege-Bahr uneins: Während Vertreter der privaten Krankenversicherung die geplante private Pflegezusatzversicherung begrüßten, lehnten Vertreter von Gewerkschaften und Sozialverbänden sie ab. „Es ist höchste Zeit, eine Kapitaldeckung auch in der Pflege einzuführen“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Debeka, Uwe Laue, am Montag vor dem Ausschuss. Die Förderung einer zusätzlichen kapitalgedeckten Pflegevorsorge trage dem Umstand Rechnung, dass das Umlage­verfahren angesichts des demografischen Wandels längst an seine Grenzen gestoßen sei.

„Die Kapitaldeckung ist grundsätzlich die falsche Finanzierung bei einer Risikover­sicherung“, widersprach Kornelia Hagen vom Deutschen Institut für Wirtschafts­forschung. Aufgrund einer „gewissen Nichtkalkulierbarkeit werde es zu Fehlkalkulationen bei den angebotenen Tarifen kommen. Zudem sei es „einfach eine Mär“, dass die Kapitaldeckung die bessere Alternative sei, um dem demografischen Wandel zu begegnen. „Denn die Kapitaldeckung hat die gleichen Probleme zu bewältigen wie eine Umlagefinanzierung“, so Hagen.

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Mit einem Änderungsantrag zum Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) will die Bundesre­gierung kurz vor der Verabschiedung des Gesetzes am kommenden Freitag im Deutschen Bundestag den „Pflege-Bahr“ in das PNG aufnehmen. Alle Menschen über 18 Jahre, die nicht pflegebedürftig sind, können demnach eine private Zusatzversicherung von mindestens 120 Euro im Jahr abschließen, die vom Staat mit 60 Euro pro Jahr gefördert wird.

„Wir lehnen das entschieden ab“, betonte Marco Frank vom Deutschen Gewerkschafts­bund. Denn nur Gesunde und Gutverdiener seien in der Lage, diese Versicherung abzuschließen. Insbesondere Geringverdiener könnten sich diese Vorsorge nicht leisten.

Axel Kleinlein vom Bund der Versicherten kritisierte zudem, dass die monatlichen fünf Euro vom Staat nicht einmal ausreichen würden, um die Zusatzkosten abzudecken, die durch den „Pflege-Bahr“ überhaupt erst entstünden. Er forderte deshalb ein „Moni­toring“, um zu sehen, welchen Effekt der staatliche Zuschuss habe und ob er nur in der Bürokratie versickere.

Der Direktor des PKV-Verbands, Volker Leienbach, widersprach Kleinlein: „Die fünf Euro dienen dazu, den Nachteil durch den Kontrahierungszwang für die Unternehmen zu kompensieren. Sie werden keinesfalls versickern.“ Das neue Produkt werde sich für die Unternehmen rechnen und für die Versicherten attraktiv sein.

Die Voraussetzung dafür sei jedoch, dass den Versicherern vom Gesetzgeber „schlanke Prozesse“ vorgegeben würden. „Wenn die Regelungen bis spätestens Ende August 2012 vorliegen, gehen wir davon aus, dass schon zu Jahresbeginn ein breites Angebot an privaten Pflegezusatzversicherungen vorliegt“, sagte Leienbach. Einzelne Versicherte würden die Tarife jedoch auch erst später anbieten.

Für wünschenswert hält es Leienbach, dass der Zuschuss von fünf Euro mit den Jahren angehoben werden kann: „Die Relation zwischen den notwendigen Aufwendungen und dem Förderbetrag wird immer schlechter werden, wenn die fünf Euro nicht dynamisiert werden, um die Anreizwirkung aufrecht zu erhalten.“ Er sprach sich zudem für einen Pool für „Hochrisikofälle“ aus, aus dem die Unternehmen Zahlungen erhalten können, die durch den „Pflege-Bahr“ höhere Ausgaben haben. © fos/aerzteblatt.de

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