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Kindervorsorge: Kontrollen in Berlin haben Erfolg

Montag, 25. Juni 2012

Berlin – Seit zwei Jahren melden die Kinderärztinnen und –ärzte in Berlin der soge­nannten Zentralen Stelle am Universitätsklinikum Charité, welche Kinder in ihrer Praxis an den Früherkennungsuntersuchungen ab dem 3. Lebensmonat (U4) teilge­nommen haben. Durch einen Abgleich mit den Daten des Melderegisters lässt sich dann feststellen, welche Kinder noch nicht bei der jeweiligen U-Untersuchung waren.

Deren Eltern werden von der Zentralen Stelle angeschrieben und erinnert. Wird die Früherkennung nicht nachgeholt, informiert die Charité den Kinder- und Jugendge­sundheitsdienst der Stadt, der dann beratend und aufsuchend tätig werden kann. Damit soll zum einen die Teilnahmequote an den U-Untersuchungen erhöht und zum anderen der Kinderschutz in Berlin verbessert werden.

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Dass dies nach zwei Jahren gelungen ist, bestätigt nach Ansicht der Verantwortlichen eine erste Auswertung, die am Montag in Berlin vorgestellt wurde. Danach haben sich die Teilnahmequoten bei allen Früherkennungsuntersuchungen erhöht, und zwar im Vergleich der Jahre 2010 und 2011 zwischen 1,7 Prozent bei der U4 und 2,2 Prozent bei der U8.

Die Steigerung bei der U7a war am höchsten (+3,7 Prozent). Der Leiter der Zentralen Stelle, Oliver Blankenstein, erläuterte, dass diese Untersuchung bei vielen Eltern aber auch weniger bekannt sei als die anderen, weil sie erst vor vergleichsweise kurzer Zeit eingeführt wurde.

In den vergangenen zwei Jahren liefen bei der Zentralen Stelle rund 300.000 Rückmeldungen aus den Kinderarztpraxen ein. Diese wiederum erinnerte in mehr als 140.000 Einladungen an die Vorsorge und benachrichtigte in knapp 70.000 Fällen die Kinder- und Jugendgesundheitsdienste. In neun Fällen wurde eine Kindeswohlgefährdung festgestellt.

„Circa 12,5 Prozent der an die Kinder- und Jugendgesundheitsdienste gemeldeten Fälle nehmen zusätzliche Beratungsleistungen in Anspruch. 4,6 Prozent der beratenen Familien werden danach von den regionalen Diensten weiter betreut“, berichtete Blankenstein. „Gerade diese Familien konnten erst durch das neue  Einladewesen erreicht werden.“  Seiner Erfahrung nach stehen bei ihnen häufig gar nicht direkt Fragen zur Kindergesundheit im Vordergrund. Durch die Erinnerung an die U kommen die Familien aber mit öffentlichen Stellen in Kontakt und erfahren von Hilfsangeboten unterschiedlichster Art.
  
Blankenstein verdeutlichte aber auch, dass die Zentrale Stelle einen Teil der Eltern notgedrungen zu früh erinnert. Für die U-Untersuchungen wird immer ein Zeitraum angegeben, innerhalb dessen das Kind beim Arzt vorgestellt werden soll. Ist er abgelaufen, weigern sich Kinderärzte teilweise, die Früherkennung noch vorzunehmen, weil sie Probleme mit der Abrechnung der Leistung befürchten. Deshalb erinnert die Zentrale Stelle relativ früh per Brief ­ – auch Eltern also, die wenig später einen regulären U-Termin vereinbart haben.  

Annette Grüters-Kieslich, Kinderärztin und Dekanin der Charité, sagte, man habe die Einladungserinnerungen und das Rückmeldeverfahren gern übernommen: „Die Zusammenarbeit mit der Stadt auf diesem Gebiet gehört zu den sozialen Aufgaben, die die Charité für Bürgerinnen und Bürger wahrnimmt.“ Nach Grüters-Kieslichs Ansicht fügt sich die Zentrale Stelle gut ein in weitere Charité-Angebote für Eltern, beispielsweise das Sozialpädiatrische Zentrum und die Kinderschutzambulanz. Vor dem Start habe es viel Kritik an dem Vorhaben gegeben, aber: „Ich finde, die Ergebnisse rechtfertigen den Einladungsaufwand.“

Krankheitsentstehung verhindern
Ihrer Ansicht nach sind die U-Untersuchungen ein wichtiges Element in der vorausschauenden kinderärztlichen Betreuung und Beratung. Wie der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (bvkj) plädiert Grüters-Kieslich aber für eine Anpassung der Inhalte. Der bvkj-Präsident Wolfram Hartmann hatte am vergangenen Freitag am Rande des diesjährigen Kinder- und Jugendärztetags erklärt: „Wir müssen weg von dem alten Konzept der Früherkennung, hin zum Konzept der Verhinderung von Krankheitsentstehung.“

Der bvkj hat in Eigenregie das gesamte Früherkennungsprogramm überarbeitet, um auf die neuen Herausforderungen einzugehen. Dazu zählt, dass eine zunehmende Zahl von Kindern Entwicklungsdefizite aufweist, die sie schon früh in der Schule scheitern lassen. Große Sorgen bereite den Kinderärzten auch die Zahl übergewichtiger Kinder, sagte Hartmann.

Er forderte den Gemeinsamen Bundesausschuss auf, das überarbeitete Konzept für die U-Untersuchungen zu übernehmen. „Es ist allerdings aufwendiger und daher teurer als das bisherige“,  so der bvkj-Präsident. Hermann-Josef Kahl, Sprecher des bvkj-Ausschusses Prävention und Frühtherapie, verwies darauf, dass die U eine sehr hohe Teilnahmerate verzeichneten und es den Kinderärzten ermöglichten, viele Aspekte der Kindergesundheit aufzugreifen. Wenn man die Beratung bei allen Vorsorgen stärker verankere, als es heute der Fall sei, könnten die Kinderärzte Eltern noch zielgerechter beraten. © Rie/aerzteblatt.de

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Thelber
am Sonntag, 1. Juli 2012, 16:34

Ein zu früh eingetroffenener "Erinnerungsbrief" ist doch ganz sicher unschädlich ...

... und schadet mit absoluter Sicherheit viel weniger, als eine ausgelassene Untersuchung (die im frühen Kindesalter fast immer auch mit einem Impftermin verknüpft ist).

Damit gilt: Schade, dass das nur in Berlin gemacht wird. Solche Dingen wären ja auch eine segensreiche Aufgabe für das Gesundheitsamt, die Kassenärztlichen Abrechnungsstellen (diese bekommen die Abrechnungen ja anschließend auch) oder die Ärztekammern (endlich wird unser Geld dort auch einmal für unsere Zukunft eingesetzt).

Worauf warten wir noch ?
koerngeh
am Dienstag, 26. Juni 2012, 12:05

Kindervorsorge: Kontrollen in Berlin haben Erfolg

Sehr geehrte Damen und Herren,
die Textstelle "Für die U-Untersuchungen wird immer ein Zeitraum angegeben, innerhalb dessen das Kind beim Arzt vorgestellt werden soll. Ist er abgelaufen, weigern sich Kinderärzte teilweise, die Früherkennung noch vorzunehmen, weil sie Probleme mit der Abrechnung der Leistung befürchten." ist hochproblematisch, da die Tatsachen sehr verzerrt dargestellt werden!
Die Befürchtung der Kinderärzte ist Gewissheit, denn die Früherkennungsuntersuchungen sind iin der Tat nur innerhalb der in der Richtlinie vorgegebenen Fristen möglich.Diese Fristen haben ihren Hintergrund im Bemühen des Gemeinsamen Bundesausschusses, die Früherkennungsuntersuchungen auch für Fachärzte für Allgemeinmedizin möglich zu machen. Dies geschieht mit Checklisten im Untersuchungsheft, die nur in dem vorgegebenen Untersuchungszeitraum Sinn machen. Werden diese Checklisten zu früh abgearbeitet, werden fälschlich Entwicklungsstörungen bei gesunden Kindern diagnostiziert. Werden diese Checklisten nach Abkauf der Untersuchungsfristen abgearbeit, beszteht das Risiko, Entwicklungsrückstände zu übersehen. Somit haben in diesem Fall die Vorgaben der Richtlinie und die daraus resultierende Abrechnungssystematik gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen einen medizinischen Hintergrund und sind der Durchführbarkeit der Kiinder-Früherkennungsuntersuchungen durch Allgemeinärzte im ländlichen Raum geschuldet. Selbstverständlich sollte ein Kinderarzt in der Lage sein zu jedem Zeitpunkt, die altersgemäße Entwicklung eines Kindes festzustellen. Allgemeinärzten ohne längere Weiterbildungszeiten in der Pädiatrie kann aber deshalb nur dringend geraten werden, auch bei Privatpatienten die Früherkennung nur zu den "gesetzlichen Zeiten" und unter Beachtung der Checklisten des gelben Vorsorgeheftes vorzunehmen!
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Helmut Körngen, Beratungsarzt der KV Berlin

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