6.758 News Politik

Politik

Klage gegen elektronische Gesundheitskarte abgewiesen

Donnerstag, 28. Juni 2012

Düsseldorf/Solingen – Die bundesweit erste Klage gegen die Einführung der elektro­nischen Gesundheitskarte ist in erster Instanz gescheitert. Das Sozialgericht Düsseldorf wies am Donnerstag die Klage eines Versicherten aus Wuppertal gegen die Bergische Krankenkasse Solingen ab. Nach Ansicht des Gerichts unterscheidet sich die elektronische Gesundheitskarte in ihrer aktuellen Form bis auf das Foto nicht von der bisherigen Gesundheitskarte.

Damit folgte das Sozialgericht der Argumentation der Krankenversicherung des Klägers. Allerdings räumte das Gericht ein, in Zukunft möglicherweise nachbessern zu müssen. Denn ab 2013 können Versicherte zunächst testweise zusätzlich freiwillige Angaben, etwa zu Notfalldaten, auf der Gesundheitskarte speichern lassen. "Das könnte zu datenschutzrechtlichen Problemen führen, die Gegenstand eines neuen Verfahrens wären", erklärte der Vizepräsident des Sozialgerichts, Detlef Kerber, im Anschluss an das Urteil.

Anzeige

 Kläger-Anwalt Jan Kuhlmann kündigte Berufung beim Landessozialgericht in Essen an. Der Klage werde zwar auch in zweiter Instanz wenig Chancen eingeräumt, eine Entscheidung der Essener Richter würde jedoch den Weg zum Bundesverfassungsgericht freimachen. „Ich schätze, 2013 sind wir in Karlsruhe“, sagte Kuhlmann nach der Düsseldorfer Verhandlung.  

Die Düsseldorfer Sozialrichterin Elke Hagemann begründete die Abweisung der Klage unter anderem damit, dass die derzeit auf der E-Card gespeicherten Pflichtangaben „komplett identisch“ seien mit den Angaben auf der herkömmlichen Krankenversicherungskarte.  

„Das, was zwingend drauf muss, ist im Grunde das, was wir heute haben“, sagte die Richterin. Durch die Pflichtangaben sei der Kläger nicht in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Eine Befreiung von der Pflicht zur elektronischen Gesundheitskarte sei gesetzlich nicht vorgesehen. Dies sei auch verfassungsrechtlich unbedenklich. Der Versicherte bestimme selbst über die Informationen, die auf der neuen Karte gespeichert würden.

Aus Angst davor, zum „gläsernen Patienten" zu werden, hatte der Versicherte aus Wuppertal gegen die Bergische Krankenkasse Solingen geklagt. Die elektronische Gesundheitskarte sei sowohl aus datenschutz- als auch verfassungsrechtlichen Gründen bedenklich, argumentierte sein Anwalt Jan Kuhlmann. Patientenangaben würden zentral gespeichert und private Unternehmen mit der Datenverarbeitung betraut.

Man könne daher nicht ausschließen, dass sensible Informationen beispielsweise in die Hände von Pharmaunternehmen gelangten. „Es fehlen eine unabhängige und trans­pa­rente Kontrolle sowie ein Sanktionssystem bei Verstößen gegen den Datenschutz, wie es der Bundesgerichtshof fordert", sagte er.

Die beklagte Krankenkasse wies diese Einschätzung zurück. "Es werden keine Daten außerhalb der Arztpraxen ohne Zustimmung des Versicherten gespeichert", erklärte der Anwalt der Krankenkasse, Ingo Kugler. Zusätzliche Angaben wie Notfalldaten oder elektronische Patientenakten erfolgten freiwillig. Ein Zugriff von Arbeitgebern oder Versicherungen sei "ausgeschlossen", hieß es. (AZ: S9KR111/09). © dapd/afp/aerzteblatt.de

Drucken Versenden Teilen
6.758 News Politik

Nachrichten zum Thema

13.05.13
Berlin – Eine neue App für Pollenallergiker hat die Stiftung Deutscher Polleninformationsdienst (PID) mit Sitz an der Charité-Universitätsmedizin Berlin vorgestellt. Es bietet Vorhersagen, die auf das...
08.05.13
Bochum – Als erste der bundesweit fünf aktiven Arbeitsgemeinschaften zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (ARGE) ist es der ARGE in Nordrhein-Westfalen (NRW) gelungen, alle...
02.05.13
Koblenz – Unterstützung für die Erste Hilfe von Patienten mit plötzlichem Herzstillstand bietet eine Smartphone-App des Instituts für Wirtschafts- und Verwaltungsinformatik der Universität in Koblenz....
29.04.13
Berlin - Die gematik – Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte hat im Rahmen einer EU-weiten Ausschreibung den Zuschlag für die Kartengeneration 2 der elektronischen...
25.04.13
Berlin – Die öffentliche Kommentierung der beiden Spezifikationen IHE‐Cookbook und EFA 2.0 hat begonnen. Die Vereine Elektronische Fallakte e. V. und IHE Deutschland e. V. laden ihre Mitglieder...
22.04.13
Berlin – Wie klassische Patientenakten von Studienteilnehmern elektronisch archiviert werden könnten, haben Wissenschaftler verschiedener Institutionen in einem gemeinsamen Positionspapier umrissen....
19.04.13
Gesundheits-IT auf dem Vormarsch
Berlin – Die IT-Branche im Gesundheitswesen ist ein Wachstumsmarkt. Darauf weisen erste Ergebnisse einer Untersuchung des Bundesverbandes Gesundheits-IT (bvitg) hin. Demnach ist die deutsche...

Leserkommentare

E-Mail
Passwort

Registrieren

Um Artikel, Nachrichten oder Blogs kommentieren zu können, müssen Sie registriert sein. Sind sie bereits für den Newsletter oder den Stellenmarkt registriert, können Sie sich hier direkt anmelden.

kairoprax
am Donnerstag, 28. Juni 2012, 23:06

eGK praktisch identisch mit Gesundheitskarte?

Ich denke, man sollte den Rechtsweg weiter verfolgen.
Es ist vorgesehen, daß die Zustimmung oder Ablehnung zur Organentnahme bei sogenannten Hirntoten von der Krankenkasse (!) auf de eGK verankert werden darf.
Geht das bei der bisherigen Karte?
Bei meiner nicht.
Ich will das auch nicht, wie sicherlich viele andere auch, weswegen die Klage in einer ihrer Hauptbegründungen von falschen Voraussetzungen ausgeht.

Dr.Karlheinz Bayer

Mehr zum Thema


Themen

A
Ä
B
C
D
E
F
G
H
I
K
L
M
N
O
Ö
P
Q
R
S
T
U
Ü
V
W
Z
Suchen

Login

E-Mail

Passwort


Passwort vergessen?

Registrieren

newsletter.aerzteblatt.de

Newsletter

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterher zu rennen: Der tagesaktuelle Newsletter

Aktuelle Kommentare

Archiv

RSS

RSS

Die aktuellsten Meldungen als RSS-Feed. Mit einer geeigneten Software können Sie den Feed abonnieren.

Merkliste

Anzeige
Eingeloggt als

Suchen in