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Vertrauliche Geburt soll anonyme Kindsabgabe ersetzen

Donnerstag, 28. Juni 2012

Berlin – Die vertrauliche Geburt soll anonyme Geburten und Babyklappen ersetzen. Dies hat die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ingrid Fischbach, am Dienstag in Berlin angekündigt. Im Rahmen einer Diskussionsrunde des Deutschen Caritasverbandes und der Katholischen Akademie berichtete sie von aktuellen Gesprächen, die zwischen den Fraktionen über eine Novellierung der anonymen Kindsabgabe geführt würden. „Der rechtsfreie Raum bei diesem Thema darf nicht so bleiben“, betonte Fischbach.

Kinder hätten ein Recht darauf, zu erfahren, wer ihre Eltern sind. Angebote wie anonyme Geburten fänden zurzeit in einer rechtlichen Grauzone statt. Dies bestätigte auch Michael Abou-Dakn, Chefarzt für Gynäkologie und Geburtshilfe des Berliner St. Joseph Krankenhauses: „Ärzte, die eine anonyme Geburt durchführen, machen sich strafbar. Sie sind verpflichtet, die Daten der Mutter zu erheben.“ Verweigere die Mutter die Angaben, müsse der Arzt eigentlich nach der Entbindung die Polizei verständigen. „Wir brauchen in diesem Bereich mehr Rechtssicherheit“, forderte er.

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Fischbach erklärte, dass für Mütter, die anonym bleiben möchten, eine sogenannte vertrauliche Geburt möglich werden soll. Dabei würde die Betroffene ihre Daten hinterlegen. Diese blieben jedoch solange unter Verschluss, bis das Kind ein Anrecht auf die Kenntnis der eigenen Abstammung hat – also bis zum 16. Lebensjahr des Kindes.

Meldet sich die Mutter in den ersten acht Wochen nach der Kindsabgabe nicht, soll ein normales Adoptionsverfahren eingeleitet werden. „Wichtig sind hierbei vor allem die Beratungsstellen“, betonte die Unions-Politikerin. Seit Anfang 2012 kann jede Schwangere eine anonyme Beratung in Anspruch nehmen. Dabei sollen, so Fischbach, gegebenenfalls schon die Weichen für eine vertrauliche Geburt gestellt werden.

„Das Vertrauen zur Beratungsstelle ist dabei der Schlüssel“, erklärte sie. Denn wenn sich eine Schwangere für eine vertrauliche Geburt entscheidet, soll die Beratungsstelle sowohl für das Kind als auch für die Mutter Pseudonyme erstellen. Diese würden dann bei der Kommunikation mit der Klinik verwendet, um die Anonymität der Mutter zu wahren.

Sollten die Pläne zur vertraulichen Geburt so umgesetzt werden, bedeute dies nicht das Aus für die Babyklappen, betonte Fischbach. „Fakt ist: Die Babyklappen haben Leben gerettet. Deshalb sollen die bereits existierenden Babyklappen auch weiterhin bestehen bleiben.“ Es sei geplant, die existierenden Babyklappen weiter zu betreiben, aber keine neuen mehr zu eröffnen.

Nach acht Jahren solle eine Evaluation zeigen, ob Babyklappen auch nach Einführung einer vertraulichen Geburt noch genutzt werden. Einen konkreten Zeitplan für die gesetzliche Regelung der vertraulichen Geburt gibt es noch nicht. Fischbach berichtete jedoch, dass man sich zwischen den Fraktionen schon einer Lösung annähere.

© AS/aerzteblatt.de

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