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Gericht weist weitere Klage von mutmaßlichem Duogynon-Opfer ab

Donnerstag, 5. Juli 2012

Berlin – Im juristischen Streit um mögliche Missbildungen durch den Schwangerschafts­test Duogynon hat eines der mutmaßlichen Opfer erneut eine Niederlage hinnehmen müssen. André Sommer scheiterte am Donnerstag vor dem Berliner Landgericht auch im zweiten Anlauf mit einer Klage gegen den Pharmakonzern Bayer Schering. Das Gericht wies seine Schmerzensgeldklage zurück, weil mögliche Ansprüche verjährt seien. (Az.: 1 O 60/11)

Die Mutter des Klägers hatte das Mittel Duogynon 1975 erhalten, um zu testen, ob sie schwanger war. Als ihr Sohn zur Welt kam, lag seine Blase außerhalb des Körpers und sein Penis war missgebildet. Er führt die Behinderung auf das Medikament zurück. Bayer Schering bestreitet einen Zusammenhang.

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Sommer forderte vom Pharmakonzern Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 50.000 Euro. Zudem wollte er erreichen, dass das Gericht die Haftung für alle weiteren Schäden feststellt, die er durch das Medikament erlitten habe. Beides wies die Kammer am Donnerstag zurück. Das Gericht bestätigte damit seine bereits in einem vorherigen Urteil geäußerte Rechtsauffassung.

Bereits vergangenes Jahr war Sommer vor einer anderen Kammer des Landgerichts mit dem Ansinnen gescheitert, den Pharmakonzern zur Offenlegung seiner Daten über das Präparat zu zwingen. Er wollte damit erreichen, dass Bayer Schering bekannte Nebenwirkungen und Verdachtsfälle im Zusammenhang mit Duogynon offenlegt.

Die Richter wiesen die Klage ebenfalls unter Hinweis auf Verjährung ab. Die 30-jährige Verjährungsfrist habe spätestens 1975 begonnen, als das Hormonpräparat an die Mutter des Klägers abgegeben worden sei. Eine Berufung des Klägers dagegen blieb erfolglos.

Sommers Fall war nur einer von vielen, bei denen Missbildungen nach Duogynon-Einnahme auftauchten. In anderen Fällen kam es auch zu Missbildungen der Extremitäten, Herzfehlern, offenem Rücken und offenem Bauch. 1978 zog die Firma Schering, die Jahrzehnte später vom Bayer-Konzern übernommen wurde, das Medikament aus dem Verkehr. Erste Versuche in den 80er Jahren, gegen die Firma vorzugehen, scheiterten an der Gesetzeslage. © afp/aerzteblatt.de

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