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Krankenhäuser: Die Finanzhilfen können zügig fließen

Freitag, 6. Juli 2012

Berlin – Der Bundesrat hat heute dem Gesetz zur Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für die Psychiatrie, das auch wichtige Änderungen zur Krankenhaus­finanzierung enthält, zugestimmt. Damit kann vor allem die anteilige Finanzierung der Tarifsteigerungen durch die Krankenkassen zügig auf den Weg gebracht werden.

Im Ergebnis sind die Länder mit ihrer Zustimmung zum Psych.-Entgeltgesetz vor einer Drohung von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) eingeknickt. Dieser hatte angekündigt, das Gesetz vollständig zurückzuziehen, falls die Länderkammer den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat angerufen hätte.

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Zwar ist das Psych.-Entgeltgesetz kein zustimmungsbedürftiges Gesetz (das heißt der Bundestag kann, wenn der Bundesrat nach der Einberufung des Vermittlungs­ausschusses gegen das Gesetz Einspruch erhebt, diesen mit Mehrheit überstimmen), der Widerstand des Bundesrates hätte aber für erhebliche Verzögerungen gesorgt.

Der Bundesrat hatte in seiner Sitzung am 2. März 2012 umfangreich Stellung genommen zum ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung. Seine Anregungen ließ der Bundestag jedoch weitgehend unberücksichtigt. Aus diesem Grund hatte der Gesund­heitsausschuss des Bundesrates empfohlen, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Dem ist das Ländergremium aber heute nicht gefolgt.

Mit dem Psych.-Entgeltgesetz wird schrittweise ein pauschalierendes und leistungs­orientiertes Entgeltsystem für die voll- und teilstationären Leistungen psychiatrischer und psychosomatischer Einrichtungen eingeführt.

Daneben enthält das Gesetz wichtige Regelungen zur Kosten- und Mengensteuerung in allen Krankenhäusern. So wird mit ihm die Grundlohnrate als Obergrenze für den Preisanstieg von Klinikleistungen ab 2013 durch den anteiligen Orientierungswert abgelöst. Letzterer wird vom Statistischen Bundesamt auf Basis empirischer Daten zur Kostenentwicklung ermittelt. Liegt der Orientierungswert über der Grundlohnrate, erfolgt im Rahmen eines vorgegebenen Verhandlungskorridors eine Erhöhung der Preisobergrenze.

Die Tarifsteigerungen der Ärzte und Pflegekräfte 2012 werden anteilig finanziert. Die Krankenkassen zahlen 50 Prozent jener Tarifsteigerungskosten, die die Grundlohnrate überschreiten. Das ergibt eine Summe von bundesweit insgesamt 280 Millionen Euro.

Der Abschlag für zusätzlich mit den Kassen vereinbarte Mehrleistungen wird von einem auf zwei Jahre verlängert. Er beträgt 2013 und 2014 jeweils 20 Prozent. 2011 lag der Abschlag bei 30 Prozent; 2012 verhandelten Kassen und Krankenhäuser den Mehrleistungsabschlag bilateral ohne Vorgaben. 2015 sollen die Mehrleistungsabschläge entfallen. Die Mengensteuerung soll dann neu geregelt werden.

Den Gesundheitsministern der Länder gingen die Finanzhilfen für die Krankenhäuser nicht weit genug. Sie forderten die vollständige Tarifrefinanzierung für das Jahr 2012, die Einführung des vollen Orientierungswerts ab 2013, einen abgesenkten und gestaffelten Mehrleistungsabschlag für vereinbarte Mehrleistungen ab dem Jahr 2013 sowie den vollständigen Wegfall der absenkenden Berücksichtigung von bereits finanzierten Fixkosten bei zusätzlichen Leistungen im Rahmen der Verhandlung des Landesbasisfallwertes.

Bahr taxierte die zusätzlich anfallenden Kosten für diese gewünschten Änderungen, die von gesetzlicher und privater Krankenversicherung sowie der Beihilfe zu tragen seien, mit mehr als drei Milliarden Euro – und lehnte sie daher ab: „„Bei einer Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat muss die Bundesregierung deshalb in Erwägung ziehen, auf das Gesetz insgesamt zu verzichten“, schrieb er am 29. Juni an die Gesundheitsminister der Länder.

Entsprechend zufrieden zeigte sich Minister Bahr nun mit der Zustimmung des Bundesrates: „Es ist gut, dass die Länder auf einen Vermittlungsausschuss verzichten und das Psych.-Entgeltgesetz nun kommt. Damit können die darin vorgesehenen Finanzhilfen im Umfang von 280 Millionen Euro noch in diesem Jahr an die Krankenhäuser fließen.“

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) betont, dass die Finanzhilfen für die Krankenhäuser jetzt schnell fließen müssten: „Die DKG begrüßt, dass die Finanzierungshilfen für die Krankenhäuser endlich beschlossen sind. Sie müssen in Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband konkretisiert werden, um so schnell wie möglich rückwirkend für das laufende Jahr in die Fallpauschalen einzufließen“, sagt DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum.

Mit den bislang verfügbaren Preiszuwächsen von effektiv gerade einmal einem Prozentpunkt könnten die Krankenhäuser die Tarifsteigerungen jedenfalls nicht bewältigen. Aber: „Trotz der Tarifhilfe verbleiben bei den Krankenhäusern ungedeckte Lasten von mehr als eine halbe Milliarde Euro“, gibt Baum zu bedenken. © JF/aerzteblatt.de

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