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AOK Bayern klagt gegen Schiedsspruch zur hausarztzentrierten Versorgung

Freitag, 6. Juli 2012

München – Die AOK Bayern hat gegen den Schiedsspruch zum Hausarztvertrag Klage beim Sozialgericht München eingereicht. Mitte Februar hatte das Schiedsamt einen neuen Vertrag zwischen den Hausärzten und der AOK vorgelegt. Ärzte und Versicherte könnten sich weiter und zu unveränderten Bedingungen in den Hausarztvertrag einschreiben, da die Klage keine aufschiebende Wirkung habe, so die Kasse.

Die AOK Bayern sieht sich nach eigener Aussage zur Klageerhebung gezwungen, weil der Schiedsspruch Regelungen enthalte, die nicht im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben stünden. Die Klärung dieser Rechtsfragen ist nach Auffassung des Unternehmens von großer systemischer Bedeutung und daher unverzichtbar.

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Das Klageverfahren sei aber erst nach Start des Hausarztvertrags eingeleitet worden, um die laufende Umsetzung des festgesetzten Vertrags nicht zu gefährden und Irritationen bei Ärzten und Versicherten zu vermeiden, so die Krankenkasse. Deshalb sei auch keinen Eilrechtsschutz gegen das Inkrafttreten des Hausarztvertrags zum 1. Juli eingeleitet worden.

Der Bayerische Hausärzteverband (BHÄV) hat unterdessen das Vorgehen der AOK kritisiert. „Dieser juristische Feldzug gegen die eigenen Versicherten ist nicht nachvollziehbar, da jeder gesetzlich Versicherte laut Gesetz ein Anrecht darauf hat, sich in einen Hausarztvertrag einschreiben zu können“, sagte BHÄV-Vorsitzender Dieter Geis. Die Klage der AOK Bayern habe keine aufschiebende Wirkung, der Hausarztvertrag sei also weiterhin uneingeschränkt gültig. „Ich empfehle daher allen Versicherten der AOK Bayern, sich umgehend in den Hausarztvertrag einzuschreiben, um so in den Genuss einer besonderen hausärztlichen Versorgung zu kommen“, so Geis. hil © hil/aerzteblatt.de

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