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Künast und Beck: Beschneidung ist keine Straftat

Montag, 9. Juli 2012

Berlin – Nach dem Beschneidungsurteil des Kölner Landgerichts haben die Grünen-Parlamentarier Renate Künast und Volker Beck Rechtssicherheit für die in Deutschland lebenden Juden und Muslime gefordert.

„Wir möchten für eine differenzierte Betrachtung der grundrechtlichen Kollisionslage zwischen dem Schutz körperlicher Unversehrtheit der minderjährigen Jungen, dem Erziehungsrecht der Eltern und der Religionsfreiheit werben", schrieben Künast und Beck in einem auch von weiteren Grünen-Politikern unterzeichneten Beitrag für die Berliner Zeitung vom Montag.

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Die teilweise oder vollständige Entfernung der Penisvorhaut greife zweifelsohne in die körperliche Integrität des zu Beschneidenden ein, hieß es in dem Beitrag weiter. „Rechtswidrig wird sie jedoch nur, wenn bei minderjährigen Jungen keine Einwilligung der Eltern vorliegt oder diese gegen die guten Sitten verstößt.“  

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Das Kölner Gericht hatte dagegen in seiner Entscheidung vom Mai die Auffassung vertreten, die Beschneidung von Jungen aus rein religiösen Gründen sei als Körper­verletzung strafbar. Sie sei auch nicht durch die Einwilligung der Eltern gerechtfertigt, da sie nicht dem Wohl des Kindes entspreche. Dessen Körper werde durch die in Islam und Judentum verbreitete Beschneidung „dauerhaft und irreparabel verändert“. Das rechtskräftige Kölner Urteil ist nicht für andere Gerichte verbindlich.

Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, empfahl derweil Medizinern, religiös begründete Beschneidungen von Jungen gegenwärtig nicht mehr vorzunehmen. „Wir raten allen Ärztinnen und Ärzten, wegen der unklaren Rechtslage den Eingriff nicht durchzuführen“, sagte Montgomery der Hamburger Regionalausgabe der Welt vom Montag. Das Kölner Urteil sei für „Ärzte unbefriedigend und für die betroffenen Kinder sogar gefährlich“. Denn nun bestehe die große Gefahr, dass dieser Eingriff von Laien vorgenommen werde.

Nach Einschätzung des Arztes und Psychoanalytikers Matthias Franz kann die Entfernung der Vorhaut im Säuglings- und Kindesalter für den Betreffenden ein Trauma darstellen „und kann zu andauernden körperlichen, sexuellen und psychischen Komplikationen und Leidenszuständen führen“, schreibt der Mediziner in einem Beitrag für die Frankfurter Allgemeine Zeitung vom Montag. Anders als bei der weiblichen Beschneidung gebe es aber in der Öffentlichkeit bis heute kein ausreichendes Problembewusstsein für negative Folgen der Beschneidung.

Franz kritisierte das Ritual als archaischen Ausdruck patriarchalischer Kulturen. Der „ängstigende Gewaltaspekt“ des Eingriffs werde von den beteiligten Erwachsenen geleugnet. „Der kleine Junge, der ja in keiner Weise an der Schwelle zum Mannesalter steht, wird mit hypermaskulinen Attributen und großen Geschenken zum Mann erklärt, eigentlich aber von den Erwachsenen manipuliert.“

Abhängig vom kindlichen Entwicklungsstadium zum Zeitpunkt des Eingriffs seien bei den Kindern psychotraumatische Folgen bis ins Erwachsenenalter möglich, so Franz, der an afp/kna © afp/kna/aerzteblatt.de

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bach
am Freitag, 13. Juli 2012, 20:03

Rituelle Beschneidungen

bei Neugeborenen werden nach wie vor in der Synagoge von jüdischen Geistlichen durchgeführt, das betonte bei Anne Will vor 4 Tagen ganz stolz der Rabbiner Ehrenberg. Dies sei ein "Geschenk" und die Babys würden nicht weinen!
Adolar
am Montag, 9. Juli 2012, 22:36

Muslimisches Wählervolk akquirieren...

also niedrige Beweggründe bei den sog. Grünen.
Diesen steinzeitlichen Quatsch können die Leute sich zu Hause ausführen lassen, wenn sie meinen, nicht ohne leben zu können - wie Zähne beischleifen und Hälse langziehen bei irgendwelchen Indios, altchinesische Krüppelfüße u.v.a. Perversionen mehr.

dr.med.thomas.g.schaetzler
am Montag, 9. Juli 2012, 21:49

Die Positionen der GRÜNEN/Bündnis 90 ...

zu Ende gedacht, würde bedeuten, dass auch rituelle Beschneidungen von Mädchen und Frauen aus rein religiösen Gründen hierzulande legalisierbar sein könnten. Wenn dies nur nicht "gegen die guten Sitten" verstoßen würde?

Doch das Kölner Landgericht konnte und wollte nicht über Unsitten oder "Gute Sitten" entscheiden. Es hat nur festgehalten, dass grundsätzlich jeder Eingriff in die körperliche Unversehrtheit eine strafbare Körperverletzung sein kann, wenn keine rechtsgültige Einwilligung vorliegt. Dies allein war Gegenstand der Entscheidung einer Strafkammer des Kölner Landgerichts mit seinem jüngst veröffentlichten Urteil zur Zirkumzision (Az.: 151 Ns 169/11).

Dabei ging es juristisch nicht um zivil- oder sozialrechtlichen Entscheidungen. Es ging auch nicht um einen irgendwie gearteten Präventiv- oder Heileingriff, wie der Israelische Botschafter jüngst im Israelischen Parlament, der Knesset, zu erläutern versuchte. Selbst WHO und UNO können keine verbindlichen Leitlinien für die männliche Beschneidung begründen oder wissenschaftlich relevante Studienergebnisse auf Evidenzniveau präsentieren. Dann hätte der unbeschnittene Rest der Männerwelt ja auch lebenslang etwas völlig falsch gemacht.

In einer säkularisierten Welt, in der z. B. wie in unserer Bundesrepublik Deutschland über die Hälfte der Bevölkerung k e i n e r Weltreligion aktiv angehört, sind rein religiös begründete Zirumzisionen (Beschneidungen, Vorhautentfernungen) k e i n e bei Säuglingen und Kindern einwilligungsfähige Eingriffe. Weder der Gemeinsame Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen (G-BA) noch irgendeine Vorschrift im Sozialgesetzbuch V (SGB V) sehen eine Kostenübernahme und/oder Durchführung einer rituellen Beschneidung in Klinik und Praxis vor.

Alle sexualwissenschaftlichen, präventivmedizinischen, epidemiologischen und infektiologischen Argumente für oder gegen rituelle Beschneidungen sind vorgeschoben. Sie bewegen sich im Dunstkreis historisch obsoleter rassehygienischer und volksgesundheitlicher Erwägungen, die in die Irre führen. Wir leben in einer aufgeklärten, demokratischen, von individuellen Menschenrechten und Achtsamkeit geprägten postmodernen Industriegesellschaft. Es gibt sauberes fließendes Wasser, Seife und frische Handtücher.

Wer möchte, kann aus freien Stücken, religiösen Überzeugungen und bei Einwilligungsfähigkeit sich beschneiden, piercen, tätowieren, das Frenulum inzidieren oder die Schamlippen kürzen lassen. "Body Modification" oder "Body Modding" ist vom Scheitel bis zur Sohle mit Vergrößern und Minimieren fast wie auf einer PC-Task-Leiste möglich.

Der Irische Schriftsteller James Joyce mokierte sich bereit 1922 in seinem Buch "Ulysses" über religiöse Verbrämungen, die Vorhaut (engl. 'Prepuce' oder 'Forskin') betreffend:
In Episode 1 – “Telemachus“, ließ er Mulligan sagen “–The islanders, Mulligan said to Haines casually, speak frequently of the collector of prepuces.”
In Episode 9 – “Scylla And Charybdis” schrieb er "He rattled on:
–Jehovah, collector of prepuces, is no more. I found him over in the museum where I went to hail the foamborn Aphrodite. The Greek mouth that has never been twisted in prayer. Every day we must do homage to her. LIFE OF LIFE, THY LIPS ENKINDLE."
Nach Geert Lernout, James Joyce Quarterly, Volume 44, Number 2, 2007. pp. 345-352 | 10.1353/jjq.2007.0039, geht James Joyce’s Konnotation auf ein Buch von Alphons Victor Müller mit dem Titel "Die hochheilige Vorhaut Christi im Kult und in der Theologie der Papstkirche“ (Berlin 1907) zurück. Lernout schrieb: 'Buck Mulligan's reference in "Telemachus" to God as the collector of prepuces may not be much more than a blasphemous joke, but circumcision was a theme that we can now document Joyce having been interested in while he was writing Ulysses.'

In diesem Zusammenhang ist auch sehr interessant das Buch von Shalom Auslander: "Eine Vorhaut klagt an" (Foreskin’s Lament 2007). Aus dem Amerikanischen von Eike Schönfeld. Berlin Verlag 2008. 352 Seiten.

Es geht mitnichten darum, dass der Staat als Gesetzgeber ordnungsgemäße, medizinisch - lege artis - durchgeführte rituelle Beschneidungen in Gesetzesvollzug setzt. Medizinische Indikationen selbstverständlich ausgenommen. Es geht ausnahmslos um die genitale Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit bei nicht einwilligungsfähigen Säuglingen und Kindern.

Rituelle Beschneidungen als blutige Eingriffe an blutjungen Menschen fanden und finden hierzulande und weltweit in der Illegalität von Hinterzimmern, Scharlatanerie und sekundären Krankheitsrisiken statt. Alle Religionsgemeinschaften, die rituell beschneiden wollen, sind am Zug. Sie müssen ihren Ritus reflektieren und sich, so leid es mir tut, unserer Rechtsordnung anpassen.

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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