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Ethikratmitglied kritisiert Bluttest auf Down-Syndrom

Dienstag, 10. Juli 2012

Bielefeld – Gegen Bluttests zur Erkennung des Down-Syndroms hat sich Ethikratmitglied Eckhard Nagel ausgesprochen. „Hier ist die Frage erlaubt, ob das nicht eine Art von genetischer Selektion im Sinne von Eugenik ist“, sagte der Ärztliche Direktor der Uniklinik Essen dem Bielefelder Westfalen-Blatt vom Dienstag. Es bestehe die Gefahr, dass ohne eine bestimmte Risikovorgeschichte ein breites Screening auf Trisomie 21 entstehe. Dies würde mit Sicherheit dazu führen, dass nur noch wenige Kinder mit dieser Behinderung von ihren Müttern ausgetragen werden.

Weiter befürchtet Nagel, dass die Toleranz gegenüber Krankheit und Behinderung weiter schwindet. Es könnte die Frage aufkommen, warum man die Gesellschaft mit einem am Down-Syndrom leidenden Kind belaste, wo doch ein einfaches Verfahren zur Erkennung existiert.

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„Hier muss ich sagen, solch eine Gesellschaft will ich nicht.“ Zur Frage, ob Eltern ein Recht auf weitreichende genetische Informationen über ihr ungeborenes Kind haben, oder die Eltern selbst vor einem behinderten Kind zu schützen seien, sagte der Mediziner: „Meiner Meinung nach gibt es hier ein Recht auf Nichtwissen und Nicht-Offenlegung auch aus Sicht des ungeborenen Lebens.“ © kna/aerzteblatt.de

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