6.763 News Politik

Politik

Justizministerin ermuntert zu Verfassungsklage nach Beschneidungsurteil

Dienstag, 10. Juli 2012

Augsburg – Nach dem Kölner Urteil zu Beschnei­dungen aus religiösen Gründen hat Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarren­berger (FDP) Juden und Muslime zum Gang nach Karlsruhe ermuntert. „Ein klärendes Wort eines obersten Gerichtes, des Bundesgerichtshofs oder des Bundes­verfassungsgerichts, wäre hier das aller­beste", sagte Leutheusser-Schnarrenberger der Augsburger Allgemeinen vom Dienstag.

Dies gelte auch für Forderungen muslimischer und jüdischer Verbände nach einer gesetzlichen Regelung. „Auch ein Gesetz würde – gleich wie es ausfällt – mit Sicherheit in Karlsruhe vorgelegt werden“, sagte die Ministerin. „Es geht um grundsätzliche Fragen und verschiedene Grundwerte, die Frage, was Bestandteil der Religionsausübung ist, aber auch das Recht auf körperliche Unversehrtheit.“

Anzeige

Das Kölner Landgericht hatte in seiner umstrittenen Entscheidung die Auffassung vertreten, die Beschneidung von Jungen aus rein religiösen Gründen sei als Körperverletzung strafbar. Sie sei auch nicht durch die Einwilligung der Eltern gerechtfertigt, da sie nicht dem Wohl des Kindes entspreche. Dessen Körper werde durch die im Islam und im Judentum verbreitete Beschneidung „dauerhaft und irreparabel verändert“. Das rechtskräftige Kölner Urteil ist für andere Gerichte nicht bindend. © afp/aerzteblatt.de

Drucken Versenden Teilen
6.763 News Politik

Nachrichten zum Thema

22.03.13
Kopenhagen – Europäische Kinderärzte bezweifeln, dass eine sogenannte medizinische Beschneidung bei Jungen sinnvoll ist. In einer aktuellen Stellungnahme in der Zeitschrift Pediatrics...
17.12.12
Bundesrat billigt Neuregelungen im Gesundheitswesen
Berlin – In der letzten Sitzung des Jahres 2012 hat der Bundesrat vergangenen Freitag das parlamentarische Verfahren zu 26 Gesetzen abgeschlossen, einige davon zu Regelungen im Gesundheitswesen....
12.12.12
Religiöse Beschneidungen sind in Deutschland künftig erlaubt
Berlin – Religiöse Beschneidungen an Jungen sind in Deutschland künftig zulässig: Der Bundestag billigte am Mittwoch nach monatelanger kontroverser Debatte eine Neuregelung, die den Eingriff erlaubt,...
26.11.12
Expertenanhörung des Rechtsaus­schusses zur Beschnei­dungs-Debatte
Berlin – Die Mehrheit der Experten hat bei der Anhörung des Rechtsausschusses des Bundetages den „Entwurf eines Gesetzes über den Umfang der Personensorge bei Beschneidung des männlichen Kindes“ der...
22.11.12
Beschneidung: Regierung will Religions­gesellschaften Spielraum lassen
Berlin – Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat heute im Bundestag den Gesetzentwurf der Regierungskoalition zur künftigen Zulässigkeit der Beschneidung von Jungen...
12.11.12
Berlin – Nach einem weiteren fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf sollen Beschneidungen Minderjähriger aus nicht medizinischen Gründen erst ab 14 Jahren zulässig sein. Bei der Vorlage sollen die...
02.11.12
Bundesrat: Beschneidung, Praxisgebühr, Antibiotika
Berlin – Der Bundesrat hat keine Einwände gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beschneidung von Jungen erhoben. Damit folgte er den Empfehlungen des Rechts- und Gesundheitsausschusses...

Leserkommentare

E-Mail
Passwort

Registrieren

Um Artikel, Nachrichten oder Blogs kommentieren zu können, müssen Sie registriert sein. Sind sie bereits für den Newsletter oder den Stellenmarkt registriert, können Sie sich hier direkt anmelden.

Loewenherz
am Montag, 16. Juli 2012, 07:36

re: Zuschlagen

Liebe/r(?) Oasis,

wo das hinführen soll? Zielgerichtet in Richtung eines weiteren Mandats und vermehrten Wählerstimmen aus dem religiös gefärbten Lager.
oasis25
am Sonntag, 15. Juli 2012, 19:48

zuschlagen

was so alles unter dem deckmantel der religion in deutschland durchgesetzt werden soll. auf der einen seite werden die bescheidungen bei mädchen in afrika in lauten tönen von deutschen politikern angeprangert, auf der anderen seite soll in deutschland ein gesetz gestrickt werden was beschneidungen ohne medizinschen grund (religös) zuläßt.
das ist schizophren! wo soll das hinführen?
chiemwast
am Mittwoch, 11. Juli 2012, 13:41

Verbot religiöser Riten, unschuldige Kinder unnötig zu quälen

Dürfen denn Initialisierungsriten, die unserem rechtlichen Empfinden und unserer Rechtssprechung entgegenstehen, unter dem Denkmantel von Religionen und Sekten legalisiert, Kinder ohne deren Einwilligung bis aufs Blut gequält werden?

Es gibt neben religiösen, rechtlichen und politischen Ansichten auch einige mit persönlicher psychologischer, sozialer und ethnologischer Auffassung.

Wer in muslimischem Umfeld gelernt hat, dass Alkohol und Schweinefleisch geächtet sind und dass Ehepartner durch die Eltern bestimmt werden, kann es ja versuchen, aus diesen Grundprinzipien auszubrechen. Kann dies letztendlich die innere Einstellung grundsätzlich ändern?

Wenn der Mann die Frau betrügt, mag das Kismet sein. Betrügt die Frau den Mann oder lässt sich sogar rechtmäßig scheiden, führt sich der Mann in seiner Ehre verletzt und das rechtfertigt für ihn den "Ehren-Mord", auch wenn er sich noch so zivilisiert geben mochte. Die Erziehung sitzt auch hier fest.

Wir haben viele "Un-"Wörter des Jahres. Warum sind der "Ehrenmord" und rituelle Beschneidung - noch nicht darunter?

Wenn aufgrund medizinischer Indikation beispielsweise eine Phimose durch fachärztlich vorgenommene Zirkumzision notwendig ist, kann wohl nur die Ausnahme sein. Wenn ein Mann sich aus freiem Willen dazu entschließt, ist das ebenfalls verständlich.

Mehr zum Thema


Themen

A
Ä
B
C
D
E
F
G
H
I
K
L
M
N
O
Ö
P
Q
R
S
T
U
Ü
V
W
Z
Suchen

Login

E-Mail

Passwort


Passwort vergessen?

Registrieren

newsletter.aerzteblatt.de

Newsletter

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterher zu rennen: Der tagesaktuelle Newsletter

Aktuelle Kommentare

Archiv

RSS

RSS

Die aktuellsten Meldungen als RSS-Feed. Mit einer geeigneten Software können Sie den Feed abonnieren.

Merkliste

Anzeige
Eingeloggt als

Suchen in