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Besserer Zugang zur Psychotherapie in Baden-Württemberg

Donnerstag, 12. Juli 2012

Stuttgart – Den Zugang zur Psychotherapie verbessern soll ein neues Versorgungs­angebot von AOK Baden-Württemberg, Bosch Betriebskrankenkasse (BKK) sowie MEDI Baden-Württemberg und psychotherapeutischen Verbänden. „Wir wollen mehr Versicherten mit psychischen Erkrankungen die Therapie ermöglichen, die sie brauchen. Und zwar so schnell wie nötig und möglich“, sagte der Vorstandsvorsitzende der AOK Baden-Württemberg, Christopher Hermann.

Rund eine Million Menschen mit psychischen Erkrankungen gibt es in Baden-Württem­berg. 36 Prozent aller Arbeitsunfähigkeitsfälle und elf Prozent aller Krankschreibungen gehen auf das Konto von Depressionen und Angststörungen. Die Folgen sind monate­lange Wartezeiten bei überlasteten Therapeuten und zu späte Diagnosen, die nicht selten zu chronischen Krankheitsverläufen führen, die bei früherem Therapiebeginn vermeidbar wären.

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„Die Regelversorgung steckt in einer Sackgasse. Einerseits gibt es dort nicht genügend Therapeuten, um alle Patienten schnell und effektiv zu behandeln, andererseits werden die vorhandenen Ressourcen nicht ausgeschöpft“, sagte der Vorsitzende der Freien Liste der Psychotherapeuten in Baden-Württemberg, Rolf Wachendorf. Unter den Fehlsteuerungen litten nicht nur die Patienten, sondern auch die Psychotherapeuten.

Im neuen Vertrag entfällt künftig das aufwändige Gutachterverfahren, außer bei der Psychoanalyse. Außerdem werden Therapieformen, die weniger Zeit beanspruchen und hocheffektiv sind, gezielt gefördert. „Eine sehr wichtige Option stellt dabei die Gruppentherapie dar. Sie bietet ein breites Instrumentarium, um zum Beispiel depressive Patienten schnellstmöglich zu aktivieren, ihnen weitere soziale Kompetenzen und Werkzeuge gegen die Krankheit zu vermitteln“, sagte Alessandro Cavicchioli, Landesvorsitzender der Deutschen Psychotherapeutenvereinigung in Baden-Württemberg.

Werner Baumgärtner, Vorsitzender von MEDI Baden-Württemberg, betonte, dass der Vertrag die richtigen Steuerungsanreize setze: „Ein leistungsgerechteres Honorarsystem statt finanzieller Bestrafung für die Aufnahme von Patienten schafft Planungssicherheit, sodass zukünftig wieder vermehrt Therapeuten im Land eingestellt werden können“.

Ein weiterer Vorteil für die Patienten sei die engere Kooperation mit den zuweisenden Hausärzten und eine vertraglich vereinbarte schnellere Terminvergabe. Jeder teilnehmende Patient erhalte bei Verdacht auf eine Depression spätestens nach 14 Tagen einen Ersttermin bei einem Psychotherapeuten, bei dringenden Fällen innerhalb von drei Tagen.  

Der neue Vertrag gilt für AOK-Versicherte seit Anfang Juli, für Versicherte der Bosch BKK ab Oktober. © hil/aerzteblatt.de

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