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Hollande stößt Debatte über aktive Sterbehilfe an

Mittwoch, 18. Juli 2012

Paris – Der französische Staatspräsident Francois Hollande hat eine nationale Debatte über aktive Sterbehilfe angestoßen. Wie französische Medien (Mittwoch) berichten, kündigte Hollande die Schaffung einer Ethik-Arbeitsgruppe an, die sich mit dem Lebensende beschäftigen solle. Vorsitzender soll den Angaben zufolge Didier Sicard werden, ehemaliger Leiter der französischen Ethikkommission (CCNE). Bis Dezember werde es mehrere öffentliche Diskussionsrunden geben, in denen die gesellschaftliche Meinung zur Sterbehilfe ermittelt werden solle, heißt es.

Hollande habe zudem Bereitschaft signalisiert, die finanziellen Mittel für Palliativmedizin aufzustocken. Die Schmerzen von zwei Dritteln der Sterbenden könnten heute mit entsprechenden Medikamenten gelindert werden, betonte er den Angaben zufolge am Dienstag bei einem Besuch einer Palliativstation in der Nähe von Paris. Allerdings sei man von diesem Ziel noch weit entfernt.

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Hollande unterstrich die Bedeutung des seit 2005 geltenden Gesetzes, das passive Sterbehilfe erlaubt. Allerdings frage er sich, ob man in Ausnahmefällen nicht weiter gehen müsse, um austherapierten Menschen mit starken Schmerzen zu helfen. Er erhoffe sich eine „würdige“ öffentliche Debatte zu diesem Thema.

Sicard als designierter Vorsitzender der neuen Ethik-Arbeitsgruppe hatte sich bereits im Jahr 2000 für Ausnahmen vom Verbot der aktiven Sterbehilfe ausgesprochen. Hollande war im Wahlkampf unter anderem für eine Zulassung aktiver Sterbehilfe für solche unheilbar Kranken eingetreten, die ausdrücklich die Beendigung ihres Lebens wünschten. Damit hatte er Kritik von kirchlicher Seite auf sich gezogen.

Nach einem Gesetz von 2005 ist aktive Sterbehilfe in Frankreich strafbar. Ärzte dürfen die Behandlung unheilbar Kranker jedoch abbrechen oder einschränken, wenn der Patient dies wünscht.

© afp/aerzteblatt.de

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advokatus diaboli
am Mittwoch, 18. Juli 2012, 16:39

Bemerkenswerte Initiative!

Hierzulande sollten wir uns ebenfalls für eine würdige Debatte öffnen, in der die Diskutanten sich in erster Linie zum Toleranzprinzip bekennen sollten. Wäre dies der Fall, wäre ein "Kompromiss" möglich. Freilich setzt dies voraus, dass die Diskutanten keinem wie auch immer gearteten ideologischen anmutenden Fundamentalismus frönen, sondern allem voran ein deutliches Bekenntnis zum rechtsethischen Standard, welcher in unserem Grundgesetz verortet ist, abgeben. Die Bundesärztekammer könnte hier ein entsprechendes Signal senden und sich dabei einer nochmaligen intraprofessionellen Debatte öffnen, deren Ergebnisse dann im öffentlich Diskurs "nachverhandelt" werden. Mag auch die BÄK nach moralischer Autorität streben, aber im stillen Kämmerlein müssten sich eigentlich ernsthafte Gewissenszweifel regen, ob es sich schickt, über das Berufsrecht derart einschneidend in die Grundrechte der Berufs- und Gewissensfreit einzugreifen.

Hierzulande zeichnet sich ein klares gesellschaftliches Meinungsbild zur Sterbehilfe ab und das Votum nach einer Liberalisierung kann eigentlich nicht deutlicher sein. Nahezu alle Ethikräte plädieren für eine Liberalisierung und es gibt nichts, was noch im Diskurs vorzutragen wäre. Bleibt demzufolge zu hoffen, dass nach dem Lesen der zwischenzeitlich veröffentlichten Entscheidungsgründe durch das VG Berlin die BÄK zur Einsicht gelangt und ihren Berufsstand in die wohl verstandene Freiheit einer individuellen Gewissensentscheidung entlässt. Dass deutsche Staatsvolk wird der BÄK für eine neuerliche Initiative den gebotenen Respekt zollen, wird doch durch eine behutsame Öffnung der Sterbehilfemöglichkeiten ein nachhaltiger Beitrag zu einer vertrauensvollen Arzt-Patienten-Beziehung geleistet (ähnlich wie bei der Möglichkeit, bei einem Schwangerschaftsabbruch mitzuwirken).

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