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Staat muss Leistungen für Asylbewerber deutlich erhöhen

Mittwoch, 18. Juli 2012

Karlsruhe – Die staatlichen Hilfen für Asylbewerber müssen deutlich aufgestockt werden. Das Bundesverfassungsgericht entschied in einem heute in Karlsruhe verkündeten Urteil, dass diese Leistungen in etwa auf das Niveau von Sozialhilfe und Hartz IV anzuheben sind. Auch Asylsuchende hätten Anspruch auf ein menschenwürdiges Existenzminimum, die bisherigen staatlichen Hilfen reichten dafür nicht aus, hieß es zur Begründung. (Az: 1 BvL 10/10 u. a.)  

Die seit 1993 unveränderten Hilfssätze von rund 240 Euro monatlich für Erwachsene hob das Gericht in Form einer Übergangsregelung auf 336 Euro an. Die neuen Sätze gelten ab sofort.  

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Die Übergangsregelung gilt, bis neue Regelungen des Asylbewerberleistungsgesetzes in Kraft getreten sind. Die Verfassungshüter verpflichteten den Gesetzgeber dazu, diese Neufassung „unverzüglich“ in Angriff zu nehmen. Sie muss sich an den Regelsätzen für Sozialhilfeempfänger und Hartz-IV-Leistungen in Höhe von derzeit 374 Euro monatlich orientieren.   

Die Karlsruher Richter begründeten ihr Urteil damit, dass das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum nicht nur Deutschen, sondern „gleichermaßen“ auch allen Ausländern zustehe, die sich in der Bundesrepublik aufhalten. Dieses Grundrecht umfasse neben der „physischen Existenz des Menschen“ auch die „Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen“ und ein „Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben“.   

Nach der Übergangsregelung erhalten die 130.000 Betroffenen einschließlich Geduldeter rund 30 Prozent höhere Leistungen. Von den nun 336 Euro monatlich müssen 130 Euro „für die persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens“ bar ausbezahlt werden, entschied das Gericht. Bislang lag dieses sogenannte Taschengeld bei 40 Euro. Für Kinder wurde der Barbetrag von 20 auf 70 Euro monatlich angehoben, er dient etwa zur Deckung von Fahrtkosten zur Schule.   

Die Richter billigten allerdings, dass Hilfen auch in Form von Sachleistungen wie Lebensmittelpaketen gewährt werden können. Der Staat habe bei der Entscheidung zwischen Geld-, Sach- oder Dienstleistungen einen Gestaltungsspielraum. 

Die Übergangsregelung gilt rückwirkend ab 2011 für alle noch nicht rechtskräftig ergan­ge­nen Bescheide. Viele Betroffene können nach Angaben des Experten Georg Classen vom Flüchtlingsrat Berlin nun Nachzahlungen des Taschengeldes rückwirkend gelten machen, weil die Beträge meist ohne rechtskräftigen Bescheid ausgezahlt wurden. 

Das Urteil macht es dem Gesetzgeber schwer, deutlich unter der vom Gericht gefor­derten Anhebung der Hilfen um ein Drittel zu bleiben. Ausdrücklich betonten die Richter etwa, dass „die Menschenwürde migrationspolitisch nicht zu relativieren“ sei. Sie wiesen damit die Auffassung der Bundesregierung zurück, die Hilfsätze sollten möglichst niedrig sein, da ein hohes Leistungsniveau dazu führen könne, dass die Zahl der Flüchtlinge in Deutschland steige.  

Staatssekretärin Annette Niederfranke aus dem zuständigen Bundessozialministerium sagte in Karlsruhe, „die Bundesregierung respektiert das Urteil“ und werde den Bedarf der Betroffenen „nun transparent berechnen“.  Zu möglichen Kosten der Novelle vermochte sie zunächst keine Angaben zu machen.

Der Leiter von Pro Asyl, Günter Burkhardt, begrüßte, dass das Urteil ein „jahrelanges Unrecht“ beende. „Flüchtlinge sind keine Menschen zweiter Klasse“, sagte er. © hil/aerzteblatt.de

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