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Ab August Strahlen-Obergrenzen in Solarien

Mittwoch, 25. Juli 2012

Bonn – Ab August dürfen Solariengeräte eine maximale Bestrahlungsstärke von 0,3 Watt pro Quadratmeter Haut nicht mehr überschreiten. Die Geräte müssen entsprechend gekennzeichnet sein. Darauf hat die Deutsche Krebshilfe hingewiesen. „Die neue Bestrahlungsstärke entspricht allerdings immer noch der höchsten UV-Dosis, die auf der Erde gemessen werden kann: mittags bei wolkenlosem Himmel am Äquator“, kritisierte Gerd Nettekoven, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krebshilfe. Ältere Geräte hätten diese Obergrenze aber zum Teil um das Dreifache überschritten.

Die Vorschrift basiert auf der UV-Schutzverordnung für Solarien, die seit Anfang 2012 gilt und die Strahlenobergrenzen ab August dieses Jahres vorsieht. „Wer vor dem 35. Lebensjahr regelmäßig Solarien nutzt, verdoppelt sein Risiko, am gefährlichsten Hautkrebs, dem malignen Melanom, zu erkranken“, betonte Eckhard Breitbart, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention. Rund 224.000 Menschen erkranken in Deutschland jährlich neu an Hautkrebs, 26.000 davon am malignen Melanom.

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Unterdessen hat in Frankreich eine Kommission des Senats ein umfassendes Verbot von Sonnenstudios gefordert. „Die UV-A-Strahlen (der Lampen in Sonnenstudios) sind ineffizient, sie bereiten nicht das natürliche Bräunen vor, führen nicht zur Bildung von Vitamin D und ihre Gefahr besteht darin, Hautkrebs auszulösen“, lautet das Urteil der Senatoren aus verschiedenen Parteien. Die Kommission war nach dem Skandal um defekte Brustimplantate der französischen Firma PIP eingesetzt worden und befasst sich mit den Risiken medizinischer Produkte der Schönheitsindustrie.

Ein Solarien-Verbot gibt es bereits in Brasilien und ab 2014 in einem australischen Bundesstaat.

Die Weltgesundheitsorganisation stufte Solarien schon im Jahr 2009 in die höchste Gefahrenkategorie für Krebsrisiken ein – zusammen mit Zigaretten, Alkohol und Asbest. © hil/aerzteblatt.de

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