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IGeL: Keine strengeren Vorgaben geplant

Donnerstag, 26. Juli 2012

Berlin –­ Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) führen derzeit nicht dazu, dass die vertragsärztliche Tätigkeit von Ärztinnen und Ärzten beeinträchtigt wird. Das hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage im Bundestag festgestellt. Wenn es zutreffe, dass sich die Einnahmen aus IGeL auf rund 1,5 Milliarden Euro pro Jahr beliefen, dann entspreche dies auch nur etwa 4,5 Prozent der Ausgaben für die gesamte vertragsärztliche Versorgung.

Ergänzend wird darauf verwiesen, dass das geplante Patientenrechtegesetz bestimmte Vorgaben zu IGeL enthalten werde, so die Verpflichtung, Patienten schriftlich und konkret darüber zu informieren, wenn sie selbst für Behandlungskosten aufkommen müssen. „Allerdings liegt es grundsätzlich weiterhin am Patienten selbst, als mündigem Vertragspartner entsprechende Angebote genau zu prüfen“, so das Ministerium.

Unterstützung fänden Versicherte dabei unter anderem bei der Unabhängigen Patienten­beratung. Das BMG weist zudem darauf hin, dass die Kontrolle über einen ange­messenen Umgang mit IGeL-Angeboten Aufgabe von Landesärztekammern, Kassen­ärztlichen Vereinigungen und den Landesaufsichtsbehörden sei. Der Bund könne nicht aufsichtsrechtlich tätig werden.

Gestellt hatten die Kleine Anfrage Abgeordnete von Bündnis 90/ Die Grünen. Deren gesundheitspolitische Sprecherin, Birgitt Bender, kritisierte die Antworten als „verharmlosend“.  Sie sieht einen „sichtbaren Trend zur Kommerzialisierung der Arzt-Patient-Beziehung“.

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Nach Ansicht der Grünen werden die berufs- und vertragsärztlichen Pflichten beim Angebot von IGeL häufig missachtet. Nach ihren Erkenntnissen kommt ein Großteil ohne schriftliche Vereinbarung zustande, ein kleiner Teil ohne Rechnung. Wenn die dafür zuständigen Organisationen und Behörden nicht reagierten, bestehe politischer Handlungsbedarf.

Das Bundesgesundheitsministerium hat allerdings klargestellt, dass es diesen derzeit nicht sieht. So wird es keine zusätzliche Protokollpflicht geben, Nutzen und Risiken angebotener IGeL aufzulisten. Auch plant die Bundesregierung keine Meldepflicht von Privatbehandlungen gegenüber Kassenärztlichen Vereinigungen.

Die Grünen hatten darauf hingewiesen, dass Selbstzahlerleistungen bisher nicht umfassend erfasst und bewertet werden. Ihrer Ansicht nach sind Patienten in der Regel nicht in der Lage zu beurteilen, ob die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung für sie ausreichend sind oder ein bestimmtes IGeL-Angebot von Nutzen wäre.

Der Hinweis auf Beratung in der Antwort auf die Kleine Anfrage, beispielsweise durch die Unabhängige Patientenberatung, sei „höchst praxisfern“, bemängelte Bender, da IGeL in der Regel spontan angeboten und unmittelbar in Anspruch genommen würden. © Rie/aerzteblatt.de

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Thelber
am Dienstag, 7. August 2012, 22:03

Die Grünen können aber beruteilen ...

.... ob die Leistungen der Gesetzlichen Kranken Kassen ausreichend sind ?

Ja, das kann doch jeder !! Ausreichend eben !! nicht gerade Mangelhaft oder gar ungenügend, nein ausreichend ! Aber bitte eben auch nicht Befriedigend oder gut oder gar sehr gut !! Und wer gut will und von der GKV eben "nur" ausreichend bekommt, der darf doch sicher ein paar €uro aus eigener Tasche für das "gut" auf bezahlen - nicht wahr ???

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