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Grünenthal soll Warnungen vor Contergan-Wirkstoff ignoriert haben

Freitag, 27. Juli 2012

Sydney – Der Pharmakonzern Grünenthal soll über zwei Jahre lang Warnungen vor schweren Nebenwirkungen des Contergan-Wirkstoffs Thalidomid ignoriert haben, bevor das Mittel 1961 vom Markt genommen wurde. Das macht der Opferanwalt einer australischen Sammelklage in von ihm eingereichten Gerichtsunterlagen geltend, die am Freitag in Auszügen publik wurden. Demnach beruft sich dieser unter anderem auf einen firmeninternen Schriftwechsel.

Der Klägeranwalt Michael Magazanik, der rund hundert Thalidomid-Opfer vor dem Obersten Gericht im Bundesstaat Victoria vertritt, reichte demnach zur Untermauerung seiner Vorwürfe unter anderem einen firmenintern Schriftwechsel ein. Magazanik sagte, dieser belege, dass Ärzte und Vertreiber aus verschiedenen Ländern schon 1959 vor Geburtsfehlern warnten – über zwei Jahre bevor das Mittel Ende 1961 vom Markt genommen wurde.

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Die Grünenthal-Gruppe erklärte, sie habe den Schriftsatz des Gegenanwalts bisher noch nicht bewerten können. „Grünenthal tut die Thalidomid-Tragödie unendlich leid“, hieß es in einer Stellungnahme des Unternehmens. Der Pharmakonzern sei jedoch davon „überzeugt“, dass „alle Aktivitäten mit dem damaligen Stand der Wissenschaft in Einklang waren“. Grünenthal habe das Mittel zudem in Australien nie vertrieben und beworben.

An der Sammelklage sind rund hundert Australier beteiligt, die mit Missbildungen zur Welt kamen, nachdem ihre Mütter während der Schwangerschaft ein Mittel mit dem Contergan-Wirkstoff Thalidomid eingenommen hatten. In Deutschland war das Schlaf- und Beruhigungsmittel Contergan von 1957 bis 1961 rezeptfrei vertrieben worden. Sein Wirkstoff Thalidomid führte weltweit bei schätzungsweise 10.000 Kindern zu dauerhaften Schäden, darunter schwerwiegende Fehlbildungen.

Klägeranwalt Magazanik lagen nach eigenen Angaben auch Dokumente vor, die beweisen, dass Thalidomid vor der Markteinführung nie in aussagekräftigen Tierversuchen getestet wurde. Die ersten klinischen Tests wurden demnach in Australien 1960 gemacht. Die Firma habe „statt Labortieren schwangere Frauen als Versuchsobjekte“ benutzt. Bereits damals hätten Ärzte Grünenthal aber darüber informiert, dass das Mittel zu Missbildungen geführt habe.

Im Mittelpunkt der Klägergemeinschaft steht die 50-jährige Lynette Row, die ohne Arme und Beine geboren wurde. Sie hatte sich Anfang Juli mit dem Pharmakonzern Diageo, der Nachfolgegesellschaft der britischen Vertreiberfirma Distillers, in einem Vergleich auf eine Millionensumme geeinigt. Diageo will nun auch mit anderen Klägern einen Vergleich erzielen. Grünenthal will sich jedoch einem Gerichtsverfahren stellen. © afp/aerzteblatt.de

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Gruenenthalopfer
am Freitag, 27. Juli 2012, 23:43

Grünenthal ist heuchlerisch und zynisch gegenüber den Opfern

Spätestens seit 1959 war den Verantwortlichen in Stolberg nachweislich klar, das Contergan Polyneuritis und Fruchtschäden verursachen kann. Aus Profitgier wurde das Präparat Contergan wider besseren Wissens weitere 2 Jahre nicht vom Markt genommen.
Wenn Grünenthal die Tötung und Verstümmelung Tausender von Opfern durch Contergan tatsächlich "undenlich leid" täte, dann hätte das Unternehmen doch schon vor 50 Jahren angefangen, die Opfer in gleicher Höhe wie die australischen Opfer zu entschädigen oder würde sich zumindest heute der finanziellen Verantwortung stellen. In Australien verglich sich ein thalidomidgeschädigtes australisches Opfer mit Diageo (Der Rechtsnachfolger des damaligen Grünenthal-Lizenznehmers Distillers) in einer Höhe von mehreren Millionen australischer Dollar.
Bis auf den heutigen Tag erfolgte weder eine nur ansatzweise adäquate Entschädigung noch auch nur ein Wort einer Entschuldigung gegenüber den deutschen Opfern. Statt dessen werden bei Grünenthal die Gewinne weiter kapitalisiert und die Verluste sozialisiert. Gewinne fliessen in die millionenschwere Renovierung des firmeneigenen Kupferhofs in Stolberg sowie in die Erweiterung des Auslandsgeschäfts. Die Verluste lässt sich die Firma durch den Steuerzahler seit nunmehr 41 Jahren bezahlen. Diejenigen ohne Arme und Beine unter uns, die im Rollstuhl mit 24-Stunden-Pflege leben müssen, werden mit einer vollkommen unzureichenden "Conterganrente" von max. nur 1152 Euro im Monat abgespeist wofür der Bund aufkommt. Das Familienvermögen der Grünenthaleigner Familie Wirtz in Aachen und Stolberg hingegen beträgt derzeit über 3300 Millionen Euro. Wenn denen das "unendlich leid" täte was sie da angerichtet haben, dann hätten sie die Opfer auch in der Weise entschädigt wie jüngst in Australien geschehen. Da muss das Unternehmen dann auf Worte Taten folgen lassen, um in der Öffentlichkeit glaubwürdig zu sein. Sonst bleibt es billige PR-Propaganda und zynische Makulatur eines wirtschaftlich gesunden Unternehmens mit einer höchst dubiosen Unternehmenshistorie.
In Deutschland schützt Grünenthal weiterhin als Bollwerk das Contergan-Stiftungsgesetz, welches den deutschen Opfern jegliches Recht untersagt, jemals Schadensersatz- und Regressforderungen gegenüber Grünenthal geltend zu machen. Wenn Grünenthal sich einem Gerichtsverfahren in Australien stellen "will" (besser gesagt: muß), warum dann nicht auch in Deutschland ?

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