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US-Gesundheit­sreform: Teilsieg für Obamas Gegner

Montag, 30. Juli 2012

Denver – Christliche Kritiker eines umstritte­nen Aspekts der Gesundheitsreform von US-Präsident Barack Obama haben einen juristischen Teilsieg errungen. Wie US-ameri­ka­nische Zeitungen am Samstag berichteten, erließ ein Distriktgericht in Denver eine einst­weilige Verfügung zugunsten eines katho­lischen Familienunternehmens, das sich weigert, für seine Beschäftigen Kranken­versicherungen mit Familien­planungs­­leistungen abzuschließen. Die Firma ist demnach bis auf weiteres vor staatlichen Strafsanktionen geschützt.

Richter John Kane in Denver betonte laut den Medien in seiner Entscheidung am Freitag, die einstweilige Verfügung hebe die allgemeine Geltung des Mandats zu Vorsorgeleistungen nicht auf. Christliche Gegner dieser Regelung sehen nach dem Urteil aber eine Chance auf weitere erfolgreiche Klagen. Derzeit sind Dutzende Verfahren gegen die Gesundheitsreform anhängig, viele von religiösen Einrichtungen.

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Die Reform der betrieblichen Gesundheitsvorsorge sieht vor, dass Arbeitgeber für ihre Angestellten Versicherungen abschließen, die auch unentgeltlichen Zugang zu Verhütungsmitteln, der „Pille danach“ und Sterilisationen beinhalten. Religiöse Institutionen sind davon ausgenommen, nicht aber Unternehmen in religiöser Trägerschaft wie Krankenhäuser oder Schulen. Die katholische US-Bischofskonferenz bezeichnet das Mandat als Einschränkung der Religionsfreiheit.

Das jetzt vor Gericht erfolgreiche Unternehmen „Hercules Industries“, Hersteller von Heizungen und Belüftungsanlagen im Bundesstaat Colorado, wird von einer katholischen Familie geführt, ist aber kein kirchlicher Betrieb. Die Inhaber lehnen künstliche Geburtenregelung den Berichten zufolge aus religiösen Gründen ab. Der Richter begründete die einstweilige Verfügung damit, durch eine Bestrafung würde der Firma ein „irreparabler Schaden“ entstehen. © kna/aerzteblatt.de

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