6.770 News Politik

Politik

Down-Syndrom-Blut­test formal korrekt

Dienstag, 31. Juli 2012

Freiburg – Der neue Bluttest zur vorgeburtlichen Bestimmung des Down-Syndroms steht unmittelbar vor seiner Freigabe. Das Regierungspräsidium Freiburg teilte heute mit, alle für das sogenannte Konformitätsbewertungsverfahren notwendigen Unterlagen lägen vor.

Gleichzeitig wies ein Sprecher darauf hin, dass das Regierungspräsidium nicht für die Zulassung zuständig sei: „Wir nehmen nur die Anzeige entgegen und prüfen, ob alle Erklärungen vorliegen“. Eine ethische oder inhaltliche Bewertung des Bluttests werde aber nicht vorgenommen.

Anzeige

Nach dem Medizinprodukte-Recht sei die Herstellerfirma aus Konstanz dazu verpflichtet, den „Praena-Test“ anzumelden, sagte der Sprecher weiter. Das sei korrekt abgelaufen. Alle vor einer Praxisanwendung des Down-Syndrom-Tests gesetzlich vorgeschriebenen Studien und Verfahren seien abgeschlossen.

Da der neue Test nicht als Arzneimittel, sondern als Medizinprodukt eingestuft werde, sehe das Gesetz kein weiteres Zulassungsverfahren vor, so das Regierungspräsidium. Das neue Verfahren werde nun in Kürze in der Datenbank freigeschaltet. Für die faktische Zulassung sei aber eine „Konformitätsbewertungsstelle“ vergleichbar dem TÜV zuständig. Abtreibungsgegner hatten sich in den vergangenen Tagen verstärkt an das Präsidium gewandt, mit der Forderung den umstrittenen Bluttest zu stoppen.
Hersteller des Bluttests ist die Konstanzer Biotech-Firma Lifecodexx.

Das Unternehmen äußerte sich heute zunächst nicht, wann der Test auf den Markt kommt. Das Diagnoseverfahren ist umstritten. Vertreter von Behindertenverbänden und Kirchen kritisieren, der Test diene allein dazu, behinderte Kinder abzutreiben. Ein Rechtsgutachten sieht in dem Test eine Verletzung des Embryonenschutzgesetzes.

Die Herstellerfirma argumentiert dagegen, durch den Bluttest könnten für das ungeborene Kind gefährliche Eingriffe wie Fruchtwasseruntersuchungen vermieden werden. © kna/dapd/aerzteblatt.de

Drucken Versenden Teilen
6.770 News Politik

Nachrichten zum Thema

30.04.13
Ethikrat plädiert für neue Regelungen bei der genetischen Diagnostik
Berlin – Der Deutsche Ethikrat fordert eine Stärkung der Patientenrechte durch Maßnahmen zur verbesserten Information, Aufklärung und Beratung der Bevölkerung. Dazu seien angesichts eines immer...
06.12.12
Pränataldiagnostik: Microarray übertrifft Karyotypisierung
New York – Eine Microarray-Analyse hat in einer Vergleichsstudie alle wesentlichen Befunde der Karyotypisierung in der Pränataldiagnostik gefunden und darüber hinaus weitere Gendefekte entdeckt. Die...
15.11.12
Konstanz – Der ethisch umstrittene Schwangeren-Bluttest auf das Downsyndrom verzeichnet eine wachsende Nachfrage. Mittlerweile bieten in Deutschland, Österreich und der Schweiz rund 150 Praxen und...
25.09.12
Hamburg – Auf die im Gendiagnostikgesetz vorgeschriebene ausführliche ärztliche Beratung vor dem sogenannten Praena-Test zur Früherkennung von Trisomie 21 hat die Ärztekammer Hamburg hingewiesen. Mit...
20.09.12
Konstanz – Einen Monat nach der Markteinführung des umstrittenen Bluttests zur Erkennung der Trisomie 21 während der Schwangerschaft wird das Verfahren offenbar schon von Dutzenden Praxen in...
13.09.12
Köln – Auf scharfe Kritik stößt der Praena-Test zur Früherkennung von Trisomie 21 beim Arzt und Direktor des Diözesan-Caritasverbandes für das Erzbistum Köln, Frank Johannes Hensel. Er befürchtet,...
20.08.12
Konstanz – Der Schwangeren-Bluttest zur vorgeburtlichen Bestimmung des Down-Syndroms ist seit heute in Deutschland, Österreich, Liechtenstein und in der Schweiz verfügbar. Das teilte die Konstanzer...

Leserkommentare

E-Mail
Passwort

Registrieren

Um Artikel, Nachrichten oder Blogs kommentieren zu können, müssen Sie registriert sein. Sind sie bereits für den Newsletter oder den Stellenmarkt registriert, können Sie sich hier direkt anmelden.

Mathilda
am Mittwoch, 1. August 2012, 21:00

@ doc.nemo: Vielen Dank!

Besser und kompakter kann man es nicht ausdrücken!
doc.nemo
am Mittwoch, 1. August 2012, 09:43

Down-Syndrom-Blut­test formal korrekt

Es werden keine „behinderten Kinder“ abgetrieben, sondern Embryonen mit einem Gendefekt. Eine solche Abtreibung stellt auch keine „Diskriminierung von Behinderten“ dar, weil die Lebensverhältnisse von lebenden Behinderten dadurch überhaupt nicht berührt werden. Kommt ein Kind behindert zur Welt, gebührt ihm die Hilfe und die Anerkennung der Gesellschaft. Ein juristisches und politisches Umfeld aber, das das Austragen von Embryonen mit Gendefekten erzwingt und sogar als gesellschaftlich wünschenswert deklariert, ist pervers.
kosmo
am Mittwoch, 1. August 2012, 07:52

Embryonenschutzgesetz

"Vertreter von Behindertenverbänden und Kirchen kritisieren, der Test diene allein dazu, behinderte Kinder abzutreiben. Ein Rechtsgutachten sieht in dem Test eine Verletzung des Embryonenschutzgesetzes." - Als Krönung dieses Wahnsinns müsste man auch ein Spermienschutzgesetz verabschieden... So wird in D in 30-40 Jahren die Bevölkerung zum erheblichen Teil aus Down-Behinderten bestehen.

Mehr zum Thema


Themen

A
Ä
B
C
D
E
F
G
H
I
K
L
M
N
O
Ö
P
Q
R
S
T
U
Ü
V
W
Z
Suchen

Login

E-Mail

Passwort


Passwort vergessen?

Registrieren

newsletter.aerzteblatt.de

Newsletter

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterher zu rennen: Der tagesaktuelle Newsletter

Aktuelle Kommentare

Archiv

RSS

RSS

Die aktuellsten Meldungen als RSS-Feed. Mit einer geeigneten Software können Sie den Feed abonnieren.

Merkliste

Anzeige
Eingeloggt als

Suchen in