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Behinderte Pflegebedürftige sollen ihre Pfleger auch zur Reha mitnehmen dürfen

Mittwoch, 1. August 2012

Berlin – Behinderte pflegebedürftige Men­schen sollen künftig die sie pflegende Person auch in stationäre Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen mitnehmen dürfen. Das geht aus dem Gesetzentwurf zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs in stationären Vorsorge- oder Rehabilitations­einrichtungen hervor, den das Bundes­kabinett heute beschlossen hat. Bislang konnten die sogenannten Assistenzpflegepersonen nur bei stationärer Krankenhaus­behandlung  der behinderten Patienten, die sie pflegen, mit aufgenommen werden.

Zudem haben behinderte pflegebedürftige Menschen, die ihre Pflege durch von ihnen beschäftigte Pflegekräfte sicherstellen, künftig auch Anspruch auf Weiterzahlung des Pflegegeldes für die gesamte Dauer der Aufenthalte in stationären Vorsorge­ein­rich­tungen. Bislang galt dieser Anspruch nur bei stationären Krankenhaus­aufenthalten zur Akutbehandlung, bei häuslicher Krankenpflege und bei stationären Leistungen zur medizinischen Rehabilitation.

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Dem Gesetzentwurf ging ein Expertengespräch des Gesundheitsausschusses unter anderem mit der Bundesärztekammer, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und dem Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen voraus. © fos/aerzteblatt.de

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EgoMan
am Donnerstag, 2. August 2012, 16:05

Was sagen die Pflegekräfte dazu?

Die BÄ und DKG wurden zu dem Gesetzentwurf als Experten befragt.
Warum wurden die für die Durchführung des Gesetzes unbedingt notwendigen Personen bzw. ihre Berufsvertretung nicht einbezogen?
Konkret frage ich mich z.B. wie die Pflegekräfte das leisten sollen, wenn die Reha-Einrichtung vom Wohnort weiter entfernt ist? Muss sie dann während der Reha-Maßnahme vor Ort bleiben? (Wie) Ist die Übernahme der Gesamtkosten (Unterbringung, Verpflegung, Überstunden bzw. Ausgleich für Abwesenheit vom persönlichen Wohnort usw.) geregelt?

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