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Kassenärztliche Vereinigungen fordern extrabudgetäre Vergütung für Psychotherapie

Mittwoch, 1. August 2012

Berlin – Die Freie Allianz der Länder-KVen (FALK) fordert die Krankenkassen auf, die Kosten für zunehmenden Bedarf an Psychotherapie zu übernehmen. Deutliche Kritik an der Haltung der Krankenkassen zur Finanzierung der Psychotherapie übten heute in Berlin die Vorstände der in der FALK-Kooperation verbundenen Kassenärztlichen Vereinigungen aus Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern. Während der stetig steigende Bedarf an psychotherapeutischen Leistungen unstrittig sei, verweigerten die Krankenkassen die Bereitstellung der dafür notwendigen finanziellen Mittel.

In der aktuellen Situation müssten die Fachärzte aus ihrem Honorar den immer höheren Bedarf an psychotherapeutischen Leistungen bezahlen, so die Kritik. Gerade bei den antrags- und genehmigungspflichtigen psychotherapeutischen Leistungen könne es keinen Zweifel geben, dass diese durch die Kassen außerbudgetär zu vergüten seien, heißt es aus dem FALK-Vorstand. Nur so sei ein dauerhafter Unfrieden zwischen Ärzten und Psychotherapeuten zu vermeiden.

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Sowohl die Kassenärztliche Bundesvereinigung als auch ärztliche und psychothera­peutische Berufsverbände haben wiederholt gefordert, antrags- und genehmigungs­pflichtige psychotherapeutische Leistungen außerhalb der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung zu vergüten. Bislang werden die dafür notwendigen Mittel primär dem fachärztlichen Honorartopf entnommen.

Die Ausgaben für ambulante Psychotherapie haben sich nach Angaben der KBV innerhalb von zehn Jahren mehr als verdoppelt. Sie stiegen von 660 Millionen Euro 1999 auf 1,5 Milliarden Euro 2010.

Nach Ansicht der FALK-KVen folgt die Forderung nach einer extrabudgetären Vergütung der Psychotherapie den Regelungen des Versorgungsstrukturgesetzes. Darin wurde bestimmt, dass für eine angemessene Vergütung der Psychotherapeuten zu sorgen sei, ohne allerdings konkret festzulegen, woher die Mittel dafür kommen sollen. Die FALK-KVen fordern deshalb eine entsprechende Regelung, die nachträglich Klarheit schafft.

Der GKV-Spitzenverband reagiert auf die Kritik mit Unverständnis: Die Politik habe mit dem Versorgungsstrukturgesetz die Zuständigkeit für die Gestaltung der ärztlichen Vergütung auf die regionale Ebene zurückverlagert. „KVen und die Verbände der Krankenkassen können dort entsprechend verhandeln und vereinbaren, ob die Leistungen der Psychotherapie innerhalb oder außerhalb der morbiditätsbezogenen Gesamtvergütung honoriert werden“, erklärt Pressesprecherin Claudia Widmaier gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt.

Der Anstieg psychischer Erkrankungen schlage sich im Übrigen in der Veränderungsrate der Morbi-Vergütung nieder, so dass die Finanzierung eines höheren Behandlungs­bedarfs ausreichend gesichert sei. „Der Verteilungskonflikt zwischen Fachärzten und Psychotherapeuten darf nicht auf Kosten der Versicherten ausgetragen werden“, so Widmaier. © pb/aerzteblatt.de

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