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Bundesjustiz­ministerium rechtfertigt Gesetzentwurf zur Sterbehilfe

Mittwoch, 1. August 2012

Berlin – Das Bundesjustizministerium hat seinen Gesetzentwurf zur Sterbehilfe gegen die Kritik von Ärzten, Kirchenvertretern und Koalitionspolitikern verteidigt. „Es wird nicht mehr erlaubt als bislang“, sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustiz­ministerium, Max Stadler (FDP) heute in Berlin. „Künftig soll der bestraft werden, der Hilfe zum Suizid anbietet, um damit Gewinne zu erzielen.“ Es werde kein Strafrecht abgeschafft, sondern neues Recht eingeführt. „Für die Ärzte ändert sich nichts“, betonte Stadler.

In dem Entwurf, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt, wird vorgeschlagen, einen neuen Straftatbestand im Strafgesetzbuch einzufügen. Damit soll die gewerbsmäßige För­derung der Selbsttötung unter Strafe gestellt werden. Konkret ist von einer Freiheits­strafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe die Rede. Angehörige oder andere Personen, die einem Suizidwilligen nahestehen und die sich „lediglich als nicht gewerbs­mäßig handelnde Teilnehmer an der Tat beteiligen“, sollen von der Strafandrohung ausgenommen werden, heißt es weiter.

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Auf ein Verbot der gewerbsmäßigen Sterbehilfe hatte sich die schwarz-gelbe Koalition im Grundsatz bereits im Herbst 2009 geeinigt. Den jetzigen Gesetzentwurf bezeichnete der CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn allerdings als inakzeptabel.

Auch der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, protestierte gegen den Gesetzentwurf. Die Ärzte stünden als Sterbehelfer nicht zur Verfügung, erklärte er. Der frühere Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Alt-Bischof Wolfgang Huber, sagte der Bild-Zeitung vom Mittwoch: „Es muss klar sein, dass Ärzte und Pfleger sich nicht an aktiver Sterbehilfe beteiligen.“ © afp/aerzteblatt.de

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