Berlin – Nach dem Göttinger Organspendeskandal ist heute eine Änderung des Transplantationsrechts in Kraft getreten. Vielen Ärzten geht sie aber nicht weit genug. Das Gesetz sei nicht ausreichend, sagte der Vorsitzende der Ärztegewerkschaft Marburger Bund, Rudolf Henke, dem Radiosender NDR Info. Künftig sollten mehrere Mediziner die Daten eines potenziellen Organempfängers überwachen, um einen Missbrauch zu verhindern, forderte er.
Neues Kontrollsystem soll Missbrauch stoppen
Die aktuellen Änderungen, mit denen Vorgaben der Europäischen Union umgesetzt werden, sehen lediglich vor, dass künftig jeweils ein Transplantationsbeauftragter in einer Klinik die Entnahme und Vermittlung von Organen überwacht. Zudem soll eine übergeordnete Prüfungskommission bei der Bundesärztekammer eingerichtet werden, um die Abläufe bei Organspenden besser kontrollieren zu können. Auch die Versicherungsansprüche von Organspendern wurden neu geregelt.
Für Günter Kirste, Medizinischer Vorstand der Deutschen Stiftung Organtransplantation, sind mit den Gesetzesänderungen längst nicht alle Probleme beseitigt. Es sei unklar, wie die Transplantations-beauftragten weitergebildet werden sollen und wer die Kosten dafür trägt, sagte Kirste dem Hörfunksender Radioeins vom RBB. „Der ganze gesetzliche Rahmen dafür fehlt“, kritisierte er.
Bahr schließt Änderungen nicht aus
Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) verteidigte das neue Gesetz. Dem Radiosender RBB-Inforadio sagte er, dass Abläufe künftig besser dokumentiert und damit kontrollierbarer würden. Weitere Änderungen schloss Bahr jedoch nicht aus. Er warnte jedoch vor Schnellschüssen. Die Regelungen zur sogenannten Entscheidungslösung stehen unterdessen noch aus.
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Erst in drei Monaten, zum 1. November, werden sie verbindlich. Alle deutschen Bürger werden dann in regelmäßigen Abständen mit der Frage konfrontiert, ob sie sich eine Organspende vorstellen können. Die Anfragen werden von den Krankenkassen übernommen und bei einer Einwilligung auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert.
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