Bayerische Krankenhausgesellschaft fordert Hilfe für Kliniken
Mittwoch, 1. August 2012
München – Die Bayerische Krankenhausgesellschaft unterstützt einen Beschluss des bayerischen Kabinetts, im Bundesrat einen Antrag zur Weiterentwicklung des Vergütungsrechts der Krankenhäuser einzubringen. „Die steigenden Kosten in den Kliniken können durch die Erlöse immer weniger gedeckt werden. Dies gefährdet die Leistungsfähigkeit der Kliniken zunehmend“, sagte der Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft, Siegfried Hasenbein.
Vor allem zwei Vorschriften bereiten den Krankenhäusern laut der Bayerischen Krankenhausgesellschaft Probleme: eine Form der Kollektivhaftung und die Berechnung des Landesbasisfallwertes.
Kollektivhaftung
Krankenhäuser, die mehr Leistungen erbringen als im Vorjahr, müssen Abschläge bei der Vergütung hinnehmen. Zusätzlich wird der landesweit einheitliche Preis für Krankenhausbehandlungen abgesenkt. Auf diese Weise erleiden alle Kliniken Einbußen, auch solche die keine Leistungssteigerungen verzeichnen. Diese „Kollektivhaftung“ bezeichnet Hasenbein als ungerecht und fehlsteuernd.
Landesbasisfallwert
Die Kliniken fordern eine bessere Berücksichtigung der tatsächlichen Kostensteigerungen bei der Kalkulation des landesweit einheitlichen Behandlungspreises, dem sogenannten Landesbasisfallwert. Zwar habe die Politik mit dem Psychiatrie-Entgeltgesetz gleichzeitig beschlossen, einen „Kostenorientierungswert“ einzuführen. Um die Finanzen der Krankenkassen zu schonen, dürfe die tatsächliche Kostenentwicklung darin jedoch nur zu einem Teil berücksichtigt werden. „Dies treibt die Krankenhäuser immer tiefer in die Unterfinanzierung. Diese Begrenzung ist nicht akzeptabel“, kommentiert Hasenbein diese Regelung.
Die Krankenhausgesellschaft fürchtet, dass in diesem Jahr rund 40 Prozent der Krankenhäuser in Bayern Defizite anhäufen. © hil/aerzteblatt.de
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