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Hecken im Interview: Neue Bedarfsplanung bis 2013

Donnerstag, 2. August 2012

Berlin – Der neue unparteiische Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Josef Hecken, ist zuversichtlich, dass das wichtigste gemeinsame Selbst­ver­waltungsgremium in Zukunft schneller zu Ergebnissen kommen kann als bisher. „Die Detailtiefe, die notwendig ist, um Entscheidungen zu treffen, ist richtig und unverzichtbar. Denn es geht darum, gesetzliche Vorgaben für die Praxis anwendbar zu machen. Aber wir müssen es schaffen, die Dinge innerhalb angemessener Fristen zu entscheiden“, sagte er im Interview mit dem Deutschen Ärzteblatt.

Als Beispiel nannte Hecken die Aufgabe des G-BA, Vorgaben für die Umsetzung der neuen spezialfachärztlichen Versorgung zu machen. „Bei besonders schweren Erkrankungen muss es möglich sein, dass es ein durchgängiges Versorgungskonzept auf einer vernünftigen, abgesprochenen Basis zwischen ambulant und stationär tätigen Ärzten gibt. Am Ende braucht man auch Vergütungsvereinbarungen, bei denen niemand über den Tisch gezogen wird“, so der GBA-Vorsitzende.

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Er warnte jedoch davor, die Arbeit zu verschleppen: „Der Gesetzgeber hat sehr große Hoffnungen mit dem § 116 b Sozialgesetzbuch V verbunden, um den es hier geht. Wenn wir mit ersten Ergebnissen bis zum Jahr 2014 bräuchten, würde das nach meinem Gefühl gesetzgeberische Handlungen auslösen. Damit meine ich, dass der Gesetzgeber selbst die Vorschriften konkreter fassen würde nach der Devise: Wenn es die Selbstverwaltung nicht schafft, machen wir es eben selbst.“

Tempo verlangt Hecken auch bei der Neuregelung der Bedarfsplanung. Bekanntlich hat der Gemeinsame Bundesausschuss auf seine Anregung hin den Demografiefaktor mit Wirkung zum Jahresende ausgesetzt. Von 2013 an haben die Zulassungsausschüsse folglich nicht mehr die Möglichkeit, aufgrund dieses Faktors mehr Arztsitze in bestimmten Fachgruppen zu besetzen als vorher. Bis dahin will Hecken aber erreicht haben, dass eine neue GBA-Richtlinie für die Bedarfsplanung vorliegt.

„Sicherlich gibt es noch drei, vier Punkte, die strittig sind“, betonte er im Gespräch. „Wir könnten darüber noch Jahre reden. Ich behaupte aber, dass wir mit Ausnahme der psychotherapeutischen Versorgung kein Erkenntnisdefizit, sondern ein Entscheidungs­defizit haben. Die Vertragspartner müssen sich einigen. Das Ganze wird nicht einfacher, wenn wir noch länger diskutieren.“

Als ein Beispiel für einen der umstrittenen Punkte nannte Hecken die Debatte über die Höhe der Verhältniszahlen, also die Diskussion, wie viele Ärzte und Psychologische Psychotherapeuten je Fachgruppe man für eine bestimmte Bevölkerungszahl in Zukunft benötigt. Auch zu einer neuen Eingruppierung von Facharztgruppen in der zukünftigen Bedarfsplanung gibt es noch Klärungsbedarf, unter anderem bei den Orthopä­den/­Unfall­chirurgen beziehungsweise Nervenärzten/Psychiatern.

Der G-BA-Vorsitzende geht allerdings davon aus, dass man nicht alle Aspekte bereits zum 1. Januar 2013 in der neuen Richtlinie regeln können wird. „Wir werden einen zweiten Schritt nach dem ersten machen müssen“, sagte er. „Uns fehlen für den großen Bereich der Psychotherapie valide Daten. Der Gesetzgeber wird uns voraussichtlich nach der Sommerpause den Auftrag erteilen, die Versorgungsstruktur zu untersuchen. Es wäre unsinnig, jetzt Vorgaben zu machen, wenn man gar nicht weiß, was in der Fläche an Versorgung passiert.“

Hecken ist überzeugt, dass eine neue Bedarfsplanung sich deutlich auf die Versorgung in der Fläche auswirken wird, auch wenn es junge Ärztinnen und Ärzte nicht allzu sehr aufs Land zieht. „Innerhalb der bisherigen großen Planungsbereiche sind die Ärzte natürlich dahin gegangen, wo sie es am schönsten fanden.

Wenn die Bezirke in Zukunft kleiner werden, bedeutet das für Ärzte: Entweder sie übernehmen die Versorgung dort, wo es einen Sitz gibt, oder sie bekommen gar keinen. Wenn die neuen Regelungen einhergehen mit einer besseren Vergütung in diesen schlecht versorgten Regionen, die der Gesetzgeber ja ausdrücklich zulässt, und Erleichterungen beispielsweise bei den Arzneimittelregressen, dann wird man auch Interessenten finden.“

Aufs Tempo drücken musste der Gemeinsame Bundesausschuss bereits bislang auf­grund vorgegebener Fristen bei der frühen Nutzenbewertung von Arzneimitteln. Hecken findet, dass sich die ersten Ergebnisse sehen lassen können: „Wir haben bisher in 50 Prozent der Entscheidungen einen Zusatznutzen anerkannt, in knapp 20 Prozent der Fälle sogar einen beträchtlichen“, erläuterte er gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt.

„Hier folgen keineswegs alle Entscheidungen dem Diktat, dass all das, was Geld kostet, ausgenommen werden muss. Es darf aber auch nicht sein, dass Pharmaunternehmen für Arzneimittel ohne Zusatznutzen Phantasiepreise bezahlt werden. Das, was die Unternehmen beklagen, würde ich an ihrer Stelle auch vortragen. Wer würde sich denn dafür bedanken, dass man nach Jahren der selbstständigen Preissetzung nun eine Preisbildung auf der Basis europäischer Vergleichswerte akzeptieren muss?“

Dass der G-BA häufig erst aufwendig wissenschaftliche Expertise vor Entscheidungen anfordert, diese dann aber trifft, selbst wenn eine letzte eindeutige Evidenz nicht zu erkennen ist, sieht Hecken pragmatisch. „Die Aufgaben, die wir zu bewältigen haben, sind Gott sei Dank keine mathematischen. Man kommt immer an einen Punkt, an dem man Daten bewerten muss. Das sieht man auch daran, dass der Ausschuss sich in einigen Fällen von den wissenschaftlichen Bewertungen durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen emanzipiert hat. Es gibt Grenzen der Evidenz, und das müssen auch die Gerichte anerkennen.“

Dies gelte etwa für den Streit um Mindestmengen, beispielsweise für die Versorgung von Frühgeborenen. „Zur mündlichen Verhandlung werde ich demnächst selbst zum Bundessozialgericht nach Kassel fahren“, kündigte Hecken an. „Es wäre fatal, wenn wir keine Mindestmengenregelung bekämen. Jedermann ist doch klar, dass ein großer Zusammenhang zwischen Quantität und Qualität insbesondere bei komplexeren Leistungen besteht. Wenn man verlangt, mit absoluter Evidenz zu beweisen, ob 29, 30 oder 35 Frühgeborene pro Jahr die untere Grenze sein sollen, kommen wir nicht weiter.“

Das ausführliche Interview erscheint in der nächsten Ausgabe des Deutschen Ärzteblattes (Heft 33/34, Erscheinungstag 20. August). © TG/Rie/aerzteblatt.de

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