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Facharztvertrag für Neurologen, Nervenärzte und Psychiater attraktiver

Donnerstag, 2. August 2012

Stuttgart – Eine bessere Vergütung soll den Selektivvertrag für Psychiatrie, Neurologie und Psychotherapie (PNP-Vertrag) in Baden-Württemberg für Neurologen, Nervenärzte und Psychiater attraktiver machen. Auf der Kassenseite nehmen die AOK Baden-Württemberg und die Bosch Betriebskrankenkasse (BKK) daran teil. „Die Honorierung wird durch die Änderungen wesentlich attraktiver und die Ärzte gewinnen endlich Planungssicherheit. Es gibt aus meiner Sicht keinen Grund mehr für Psychiater, Neurologen und Nervenärzte, nicht am PNP-Vertrag teilzunehmen“, sagte der Vorsitzende des Medi-Verbundes, Werner Baumgärtner.

Der PNP-Vertrag, der im Herbst 2011 von den Vertragspartnern unterzeichnet wurde, enthält die drei Module Psychiatrie, Neurologie und Psychotherapie. Voraussetzung für den tatsächlichen Start der jeweiligen Module ist, dass sich eine bestimmte Zahl an Ärzten und Therapeuten eingeschrieben hat, damit eine flächendeckende Versorgung gewährleistet ist (Quorum). Für das Modul Psychotherapie ist das bereits erreicht. Anfang Juli 2012 startete der Facharztvertrag für die Versicherten der AOK Baden-Württemberg, Versorgungsstart für die Versicherten der Bosch BKK ist der Oktober 2012.

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Für die Module „Neurologie“ und „Psychiatrie“ haben sich allerdings noch nicht genügend Leistungserbringer gefunden. Der Medi-Verbund ist aber zuversichtlich: „Ich gehe davon aus, dass wir bis spätestens Anfang November das Quorum für Neurologen und Psychiater erreichen“, so Baumgärtner.

Finanziell aufgewertet sind durch die neuen Regelungen das psychiatrische Gespräch und die neurologische Akutdiagnostik. Außerdem können Neurologen und Nervenärzte nun auch neurologische und psychiatrische Leistungen abrechnen, die am gleichen Tag erbracht werden. Thomas Hug, Vorstandsmitglied des Berufsverbands Deutscher Nervenärzte in Baden-Württemberg, sieht darin einen großen Fortschritt: „Dadurch können Patienten auch bei Vorliegen mehrerer Erkrankungen zeitnah und während einer ärztlichen Konsultation umfassend behandelt werden“, sagte er. © hil/aerzteblatt.de

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