Hausärzte fürchten Bürokratieschub durch das Patientenrechtegesetz
Freitag, 3. August 2012
München – Der Bayerische Hausärzteverband (BHÄV) hat das geplante Patientenrechtegesetz begrüßt, gleichzeitig aber vor zusätzlicher Bürokratie in den Praxen gewarnt. „Grundsätzlich begrüßen wir es natürlich, wenn die Politik unsere Patienten über das Patientenrechtegesetz noch besser schützen will, denn ihr Wohl steht bei uns Hausärzten an erster Stelle“, sagte der BHÄV-Vorsitzende Dieter Geis. Allerdings sollten gesetzliche Vorgaben den Patienten nützen und sie nicht verunsichern oder den bürokratischen Aufwand in den Arztpraxen ungerechtfertigt erhöhen, betonte er.
Der BHÄV bezieht sich mit seiner Kritik auf eine Stellungnahme des Bundesrates von Anfang Juli zu dem geplanten Gesetz. Der Bundesrat hatte darin „Optimierungen“ gefordert. Unter anderem sollen Ärzte danach Patienteninformation künftig auf Verlangen in Schriftform aushändigen und hinsichtlich eigener oder fremder Behandlungsfehler „uneingeschränkt informieren“.
Geis warnte außerdem vor Paragrafen, die das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patienten gefährden könnten. So suggeriere das geplante Widerrufsrecht der Versicherten an Hausarztverträgen den Patienten, der Vertrag könne für ihn persönlich Nachteile bergen. „Das ist alles andere als vertrauensbildend“, kritisierte der BHAEV-Vorsitzende.
Das Patientenrechtegesetz soll voraussichtlich Anfang 2013 in Kraft treten. © hil/aerzteblatt.de
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