Pharmaindustrie wehrt sich gegen Mehrwertsteuer auf Arzneimittelrabatte
Mittwoch, 8. August 2012
dpa
Bonn – Der Bundesverband der Arzneimittelhersteller (BAH) rechnet mit zahlreichen Klagen gegen die beabsichtigte Besteuerung des Rabattes, den die Pharmaunternehmen nach dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) der privaten Krankenversicherung (PKV) einräumen müssen. Seit Januar 2011 müssen die Unternehmen auch der PKV einen Rabatt von 16 Prozent auf den Herstellerabgabepreis gewähren. Für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) galt dies bereits seit dem Jahr 2010.
Die Kritik der Pharmaunternehmen zielt jetzt auf eine Entscheidung des Bundesfinanzministeriums, nach der die Industrie den Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent auf den vollen Herstellerabgabepreis entrichten muss und nicht – wie bei den gesetzlichen Krankenkassen – auf den ermäßigten Preis.
„Der Gesetzgeber wollte den Herstellerzwangsrabatt in der GKV wirkungsgleich auf die PKV übertragen. Genau dies geschieht aber nicht“, sagte Hermann Kortland, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des BAH. „Mit der nun beabsichtigten Regelung erhöht sich der Zwangsrabatt an die PKV auch noch um die Mehrwertsteuer.“
Die ungleiche Besteuerung, die sich nach Auffassung des Bundesfinanzministeriums aus den unterschiedlichen Leistungsverhältnissen in GKV und PKV ergibt, hält Kortland für unhaltbar. Der BAH wolle dazu ein steuerrechtliches Gutachten erstellen lassen, erklärte er gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt. „Kommt der Gutachter zum selben Ergebnis wie das Ministerium, muss es eine gesetzliche Änderung geben“, forderte der BAH-Geschäftsführer. „Das kann nicht richtig sein.“
Nach Ansicht des BAH sollte der im August 2010 von sechs auf 16 Prozent erhöhte Zwangsrabatt grundsätzlich überdacht werden. Die Regierungskoalition aus Union und FDP habe die damalige Erhöhung mit den drohenden Defiziten in der GKV begründet. Angesichts milliardenschwerer Überschüsse sei dies nicht mehr gerechtfertigt. /HK © HK/aerzteblatt.de
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