Diskussion um Abschaffung der Praxisgebühr geht weiter
Dienstag, 14. August 2012
Stuttgart/Berlin – Die Äußerungen des Vorstandes der Techniker Krankenkasse (TK) zur Abschaffung der Praxisgebühr sind bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) auf Zustimmung gestoßen. „Wir freuen uns, dass nun auch von Kassenseite bestätigt wird, dass die Praxisgebühr sich nicht bewährt hat und verzichtbar ist“, sagte KVBW-Vorstandsvorsitzender Norbert Metke.
Er verwies darauf, dass die Praxisgebühr hohe Bürokratiekosten in den Praxen verursache. „Die KVBW fordert seit langem die Abschaffung dieser unsinnigen Gebühr, weil sie keinerlei Steuerungswirkung erzielt hat“, so Metke. Hoffentlich werde damit dieser Forderung weiter Nachdruck verliehen. Der KV-Chef sprach sich gleichzeitig für eine Eigenbeteiligung der Patienten an den Behandlungskosten aus.
Metke: „Die derzeit vorhandene Flat-Rate-Mentalität, insbesondere auch im Notdienst, führt zu hohen Kosten.“ Gleichwohl sei die Einführung der Praxisgebühr ein guter Einstieg in die Selbstbeteiligung der Patienten gewesen, sie habe sich jedoch spezifisch als Steuerungsinstrument nicht bewährt und gehöre durch andere Beteiligungsmodelle ersetzt.
Unterdessen hat der Vorsitzende des Hartmannbundes (HB), Klaus Reinhardt, seine Warnung vor einer ersatzlosen Abschaffung der Praxisgebühr bekräftigt. Zwar habe die Gebühr ihre ursprünglich gedachte Funktion als Steuerungsinstrument bei der Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen nicht erfüllt, ihre ersatzlose Streichung aber werde über Jahre hinweg jegliche Chancen auf die Implementierung intelligenter Steuerungselemente in das System der gesetzlichen Krankenversicherung verbauen, so der HB-Chef.
„Natürlich ist die Versuchung groß, jetzt einfach Nein zur Praxisgebühr zu sagen“, erklärte Reinhardt. Das wäre aber gleichzeitig eine Bankrotterklärung an den Anspruch, für mehr Eigenverantwortung im Gesundheitssystem zu kämpfen. Die Einführung des Kostenerstattungsprinzips würde damit zudem in weite Ferne rücken, warnte der Vorsitzende. © hil/aerzteblatt.de
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